Qualitätssicherung für Tattoo – Fans

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Die neue DIN EN 17169 legt Anforderungen an Sicherheit und Hygiene beim Tätowieren fest

Berlin, 04. Mai 2020. Jeder fünfte Deutsche ist laut einer Studie der Universität Leipzig tätowiert. Bisher gibt es in Deutschland keine einheitlichen Vorgaben zu Sicherheit und Hygiene beim Tätowieren. Das ändert sich nun: DIN hat jetzt die Norm DIN EN 17169 „Tätowieren – Sichere und hygienische Praxis“ veröffentlicht.

Die neue Norm vereinheitlicht bereits existierende Standards europäischer Verbände und Regelungen einzelner Länder. Sie legt unter anderem Anforderungen an die Räumlichkeiten, Reinigung und Desinfektion von Geräten und an den Tätowiervorgang selbst fest. Zudem enthält sie eine beispielhafte Einverständniserklärung für Kunden als Vorlage.

Norm soll verbindlich werden

Der Verband Deutsche Organisierte Tätowierer (DOT e.V.) hat zusammen mit dem Verband United European Tattoo Artist (UETA e. V.) die Norm angestoßen. Obmann Andreas Schmidt zeigt sich erfreut über die Zusammenarbeit im Gremium „Anforderungen an das Tätowieren“: „Das Projekt ist auch in vielen anderen europäischen Ländern auf große Zustimmung gestoßen, wodurch wir die Norm auf europäischer Ebene zusammen mit CEN erarbeiten konnten.“ Auf Wunsch aller beteiligten Seiten soll die DIN EN 17169:2020-05 über die Anwendung der Gesundheitsbehörden verbindlich werden.

Für Stefan Brockmann, Leiter des Referats für Gesundheitsschutz und Epidemiologie am Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg in Stuttgart, und Vertreter der Gesundheitsbehörden im Normenausschuss stellt die Norm eine praktische Leitlinie dar: „Gesundheitsämter haben so einen guten Rahmen, um Studios anhand definierter Qualitätsstandards prüfen zu können. Denn bislang gibt es auch keine spezifische gesetzliche Regelung im Bereich des Tätowierens.“

Natalie Tang vom DIN-Verbraucherrat sieht die Interessen der Kunden von Tätowierungen gewahrt: „Die neue Norm macht Tätowieren sicherer, weil DIN EN 17169 Tätowieren – Sichere und hygienische Praxis die Kunden vor und nach der Tätowierung ausführlich mündlich und schriftlich über Eingriff, Risiken, mögliche Komplikationen und Nachsorgepflege aufgeklärt werden. Uns war außerdem wichtig, dass die gleichen hygienischen Anforderungen für Tattoo-Studios auch für TattooMessen gelten und dass bei der Einverständniserklärung Informationen zu den verwendeten Tätowierfarben enthalten sind. Das ist eine große Verbesserung für den Verbraucherschutz in diesem Bereich. Wo es vorher keinen einheitlichen Standard gab, haben wir jetzt eine Europäische Norm geschaffen, die sich für die Verbraucherinteressen stark macht.“

Die neue DIN EN 17169 legt Anforderungen an Sicherheit und Hygiene beim Tätowieren fest und vereinheitlicht bereits existierende Standards europäischer Verbände und Regelungen einzelner Länder.

DIN EN 17169 Tätowieren

Bild: BlueSkyImages / AdobeStock

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Hier geht es zur DIN EN 17169:2020-05, die über die Website des Beuth-Verlags erhältlich ist.

Über DIN

Das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) ist die unabhängige Plattform für Normung und Standardisierung in Deutschland und weltweit. Als Partner von Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft trägt DIN wesentlich dazu bei, die Marktfähigkeit von innovativen Lösungen durch Standardisierung zu unterstützen – sei es in Themenfeldern rund um die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft oder im Rahmen von Forschungsprojekten.

Rund 35.500 Experten aus Wirtschaft und Forschung, von Verbraucherseite und der öffentlichen Hand bringen ihr Fachwissen in den Normungsprozess ein, den DIN als privatwirtschaftlich organisierter Projektmanager steuert. Die Ergebnisse sind marktgerechte Normen und Standards, die den weltweiten Handel fördern und der Rationalisierung, der Qualitätssicherung, dem Schutz der Gesellschaft und Umwelt sowie der Sicherheit und Verständigung dienen.

Weitere Informationen unter www.din.de

Pressekontakt
Julian Pinnig
DIN e. V.
Saatwinkler Damm 42/43
13627 Berlin
Telefon +49 30 2601-2812
E-Mail: julian.pinnig@din.de

Blog-Post zur Presseinformation vom 05.04. 2020 nach freundlicher Genehmigung der DIN-Pressestelle.