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Bis 2020 gab es in Deutschland keine einheitlichen Vorgaben zu Sicherheit und Hygiene beim Tätowieren.

Dann veröffentlichte das DIN die Norm DIN EN 17169 „Tätowieren – Sichere und hygienische Praxis“.

Initiiert von den Verbänden DOT und UETA, vereinheitlicht sie Anforderungen an Studioräume, Reinigung und Desinfektion von Geräten, den Tätowiervorgang selbst sowie eine Muster-Einverständniserklärung für Kunden.

Anders als viele glauben, ist sie als freiwillige Norm nicht automatisch rechtlich bindend. Sie kann aber von Gesundheitsämtern als Prüfgrundlage herangezogen werden.

Hier geht es um diese Norm und ihre praktische Bedeutung für Studios und Behörden.