Bunte Tätowierfarben – 2. Phase Tattoo-REACH

Bunte Tätowierfarben – 2. Phase Tattoo-REACH
Info Tätowierfarben

Pressemitteilung des Bundesverband Tattoo e.V. – REACH 2 (im Zitat)

Montag, 2. Januar 2023

  1. Ab 04.01.2023 treten weitere Stufen der Europäischen REACH Verordnung in Kraft, wodurch mit den Pigmenten Blue 15:3 und Green 7 für die Tattoobranche wichtige Farbpigmente verboten werden.
  2. Der Bundesverband Tattoo e.V. vertritt die Interessen von Tätowierten und Tätowierenden und möchte Zweifel und Unsicherheiten von Marktteilnehmern entkräften und darauf hinweisen, dass sich das Angebot am Farbmarkt mittlerweile reguliert hat und dass aktuell bereits eine hinlänglich große Auswahl an REACH-konformen Farben zur Verfügung steht und mit weiteren Erscheinungen zu rechnen ist.
  3. Es besteht somit kein Grund mehr, von einem generellen Verbot von farbigen Tattoofarben zu sprechen. Interessierte können Tattoostudios Ihres Vertrauens somit unbesorgt aufsuchen.

Am 04.01.2022 trat trotz aller Abwendungsbemühungen (u.a. durch Petitionen verschiedener Marktteilnehmer) die erste Stufe der REACH-Verordnung in Kraft. Aufgrund des späten Reagierens der Tattoofarbenhersteller sahen sich Tätowierende somit im ersten Quartal 2022 mit einer fast ausschließlich schwarz-grauen Farbpalette konfrontiert.

Tätowiermaschine und Carbon Black Copyright Bundesverband Tattoo e.V. 2023 Pressemitteilung 020123
Foto: BVT Pressemitteilung vom 02.01.2023 / REACH 2/ Abb. 1

Zudem wurden die Tattookunden durch ungenaue Berichterstattungen verunsichert und die durch die pandemiebedingt auferlegten Berufsverbote bereits stark angeschlagene Branche sah sich mit weiter sinkenden Kundenzahlen konfrontiert. Aufgrund unsicherer Zukunftsaussichten haben sich nicht wenige Tätowierende deshalb im Jahr 2022 dazu entschlossen, ihr Geschäft zu schließen und andere, sicherere Berufszweige zu wählen.

Mittlerweile haben Tattoofarbenhersteller endlich auf die veränderte Rechtslage reagiert. Nach und nach kamen etliche Anbieter mit verschiedenen neuen Rezepturen und Pigmentstrategien auf den Markt. Nach anfänglich massiven Preissteigerungen von bis zu +400% hat sich das Preisniveau aktuell auf einem Niveau von ca. +196% (in Relation zu Preisen von 2019/2020) eingependelt, was Tattoostudios betriebswirtschaftlich stark belastet.

Am 04.01.2023 tritt nun die zweite Phase der REACH-Verordnung in Kraft und beendet damit die einjährige Übergangsfrist des Verbotes der Pigmente Blue 15:3 und Green 7. Diese beiden Pigmente bildeten die Basis vieler Tattoofarben, die seit Jahrzehnten verwendet werden, ohne dass Hinweise auf ein erhöhtes Allergie- oder sonstiges Gesundheitsrisiko deutlich wurden. JahrelangeEinsprüche von Interessenvertretungen der Branche inklusive zwei vorliegender Stellungnahmen des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), in denen dargelegt wird, dass die Datenlage keine Nachweisbarkeit von Risiken zulässt, wurden im Vorlauf leider nicht berücksichtigt.

Bunte Tätowierfarben 2. Phase Copyright Bundesverband Tattoo e.V. 2023 Pressemitteilung 020123
Foto: BVT Pressemitteilung vom 02.01.2023 / REACH 2/ Abb. 2

Der Bundesverband Tattoo möchte das Inkrafttreten der zweiten Stufe der REACH-Verordnung zum Anlaß nehmen, um Zweifel und Unsicherheiten von Verbrauchern zu entkräften und darauf hinweisen, dass sich das Angebot am Farbmarkt mittlerweile reguliert hat und aktuell bereits eine hinlänglich große Auswahl an REACH-konformen Farben zur Verfügung steht. Mit weiteren Markterscheinungen und einer Vergrößerung der verfügbaren Farbpaletten ist in den nächsten Monaten ebenfalls zu rechnen.

Aus diesem Grund besteht keine Veranlassung mehr dazu, von einem generellen Verbot von farbigen Tattoofarben zu sprechen. Interessierte können Tattoostudios Ihres Vertrauens somit unbesorgt aufsuchen und in ein buntes Jahr 2023 starten.


Quellenangaben:

Laut einer repräsentativen Befragung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sind rund 12 Prozent der deutschen Bevölkerung tätowiert.

BGWBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW):
Die Anzahl der Betriebsstätten Tätowier-/Piercingstudios in Deutschland hat sich seit 2011 vervierfacht.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

https://www.bfr.bund.de/cm/343/taetowiermittel-mindestanforderungen-und-pruefmethoden.pdf

https://www.bfr.bund.de/cm/343/taetowiermittel-risikoeinschaetzung-von-pigment-blau-15-3-und-pigment-gruen-7.pdf

Aktuell noch laufende Petition zum Thema:

Der Österreicher Erich Mähnert reichte eine EU-Petition (No 0712/2022) ein, in der es um die Verlängerung der Übergangsfrist der Pigmente PB15 und PG7 und um ein Anpassen der Schwellenwerte in Regulation (EC) No. 1907/2006 (REACH) auf realistische Werte geht.

Quelle (im Zitat): Pressemitteilung des Bundesverband Tattoo e.V. vom 02.02.2023

Unsere Anmerkung:

>> Wir sind selbst Unterstützer des BVT e.V. und schätzen dessen Engagement für die Branche und darüber hinaus sehr. ABER!

Wir hegen starke Zweifel an den im letzten Abschnitt der o. a. Pressemitteilung formulierten Aussagen (…) „Zweifel und Unsicherheiten von Verbrauchern zu entkräften und darauf hinweisen, dass sich das Angebot am Farbmarkt mittlerweile reguliert hat„(…).

Dafür haben wir 4 Gründe:

1.) Richtig ist, dass sich die Regale der Tattoo-Supplies langsam mit bunten und vermeintlich REACH-konformen Tätowierfarben füllen. Vermeintlich deshalb, weil bis hierhin erstmal jeder Tätowierfarben-Hersteller nach Erstellung seiner Safety-Data-Sheets (SDS) behaupten kann, dass seine Tätowierfarben REACH-compliant seien. Ob sie es auch wirklich sind, werden die behördlichen Überprüfungen der nächsten Monate zeigen. Da es u.a. hierbei bereits arge Ungereimtheiten bei den avisierten Test-Szenarien gibt, sollte man vor allen Dingen die RAPEX-Liste stetig im Auge behalten. Erste Einträge findet man leider schon.

Zur Erinnerung (Zitat aus dem REACH-Statement von STP): (…) Uneinheitliche Analyse-Verfahren in unterschiedlichen EU-Ländern verursachen zur Zeit erhebliche Schwierigkeiten. So haben Behörden als Beispiel RAPEX-Meldungen auf der Grundlage von Daten aus falschen Prüf-Szenarien verhängt. (…)

2.) Was die EU und die ECHA hier mit ihrer Entscheidung über das Verbot zweier über Jahrzehnte hinaus bewehrten Pigmente PB15 & PG7 macht, ist nach Schubladendenken der Behörden vollkommen korrekt. Hinsichtlich des Verbraucherschutzes ist es allerdings ein wirkliches Manko! Die in den neuen REACH-Rezepturen verwendeten Blau- und Grün-Pigmente kennt man hinlänglich. Man befindet sie aber als wesentlich schlechter und muss als professioneller Tätowierer seine Kunden auf mögliche gesundheitliche sowie materialtechnische Risiken sorgsam hinweisen. Es sind halt nur ALTERNATIVEN und keine wirklichen ERSATZPRODUKTE für PB15 und PG7.

3.) Uns ist leider nicht ganz klar, warum der BVT e.V. als einer der deutschen Berufsverbände mit seinen Aussagen den Druck aus der aktuellen Situation nehmen möchte. Viele andere Europäische Tattoo-Verbände (CETA), der D.O.T. e.V. und die laufende EU-Petition von Save the Pigments versuchen hingegen den Druck gegenüber der EU und ECHA weiterhin zu erhöhen und auszubauen.

Alles kein Problem?!

Bitte auch lesen: Deutsche Organisierte Tätowierer D.O.T. e.V. Tattoo REACH 2023 – Ist doch alles kein Problem….oder?!?!?

4.) Wenn denn PB15 & PG7 wirklich so gesundheitsschädlich und gefährlich sind, wie von der EU und ECHA geprüft und kalkuliert, warum hat man den Pigmenten dann eine so lange Übergangsfrist für ihre Anwendung am und im Verbraucher offeriert? Eine für die Tätowierer und Verbraucher adäquate Lösung kann jetzt final nur sein, dass Tätowierfarben-Hersteller das REACH-Zulassungsverfahren für PB15 und PG7 finanzieren und durchlaufen. Die EU muss hierfür eine weitere Übergangsfrist schaffen und Tätowierer, Supplies und Verbände den Druck nicht rauslassen, sondern erhöhen.

Dies zum Anlass auch gerne nochmal von uns der Hinweis, die neue EU-Petition von Save the Pigments tatkräftig zu unterstützen.

>> Hier geht es direkt zur EU-Petition Nr. 0712/2022<<