Am 04. Januar 2022 ist es so weit. Die neue Tattoo-REACH Verordnung tritt in Europa bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Kraft. Sie ist damit die aktuell strengste Chemikalien-Gesetzgebung der Welt.
Was ist die Tattoo-REACH Verordnung?
Die Tattoo-REACH Verordnung, genauer die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) ist schon am 1. Juni 2007 in Kraft getreten und gültig.
Durch sie wird das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert, vereinfacht und diverse Erlasse, wie z.B. die EU-Nickelrichtlinie durch REACH ersetzt.
Sie löst die unverbindliche Resolution ResAP(2008)1 ab und verweist dabei unter anderem auf die Kosmetikmittel-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 und die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (Classification, Labelling and Packaging).
Das hat zur Folge, dass der frühere Flickenteppich unterschiedlich strenger Regularien im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vereinheitlicht und verbindlich geregelt wird.
Sie basiert auf dem Prinzip von „NO DATA, NO MARKET“ und dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Industrie.
Es dürfen somit nur chemische Stoffe in Verkehr gebracht werden, die im Vorfeld registriert worden sind. Jeder EU-Hersteller oder -Importeur muss für diese Stoffe eine eigene Registrierungsnummer besitzen. In der weiteren Lieferkette somit also auch die Tätowierfarben-Hersteller und Tattoo-Supplies.
Die Beschränkung betrifft eine Vielzahl von Substanzen unterschiedlicher Eigenschaften (von möglicher Weise krebserregend bis zu hautreizend) und führt Konzentrationsgrenzwerte für einzelne Stoffe oder Stoffgruppen ein, die in Tätowierfarben oder Permanent Make-up maximal verwendet werden dürfen.
Als Beispiel wäre hier zu nennen: Azofarbstoffe, aromatische Amine, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Metalle und Methanol.
Auch die Etiketten auf Farbflaschen und Verpackungen von Tätowierfarben und Permanent Make-up müssen an die neue REACH-Verordnung bis ins kleinste Detail angepasst werden und eine Liste der Inhaltsstoffe und relevante Sicherheitshinweise enthalten.
Ausgenommen durch eine verlängerte Übergangsfrist innerhalb der REACH-Verordnung, sind das Pigment Blue 15 und das Pigment Green 7, die noch bis zum 4. Januar 2023 nutzbar bleiben.
Im Folgenden findest Du ein paar FAQs, die Dir Antwort geben können:
Was bedeutet die Tattoo-REACH Verordnung für Tätowierer?
Ab dem 04. Januar 2022 sind alle bisher gängigen Tätowierfarben, auch die nach Tätowiermittelverordnung ResAP 2008_1 zugelassenen, nicht mehr REACH-konform und somit verboten. Sie dürfen also innerhalb Europas nicht mehr zum Tätowieren verwendet werden.
Wo kaufe ich REACH-konforme Tätowierfarben?
Die internationalen Tätowierfarben-Hersteller arbeiten seit Monaten fieberhaft an ihren neuen Produkt-Mixturen und lassen deren REACH-konformität durch Institute prüfen.
Nach erfolgreicher REACH-Registrierung beginnt der Versand an die Tattoo-Supplies, wo sie ab dann für Tätowierer zu kaufen sind.
Welche Supplies haben bereits REACH-konforme Tätowierfarben?
Wir stehen über die Europäischen Tätowierer-Verbände und verschiedene Tattoo-Supplies direkt und indirekt mit Tätowierfarben-Herstellern in Verbindung.
Die Tätowierfarben-Hersteller werden nach eigener individueller Ankündigung im ersten Quartal 2022 sukzessiv ihre REACH-konformen Farbpaletten auf den Markt bringen.
Sind die neuen REACH-konformen Tätowierfarben genauso gut, wie die bisherigen?
Bisher kann man dazu sagen, dass neue und bereits REACH-konforme schwarze und weiße Tätowierfarben wirklich nicht nur gut, sondern besser sind als vorher.
Es hängt aber auch vom jeweiligen Hersteller ab und es muss in den nächsten Monaten viel ausprobiert werden.
Ersatzpigmente bzw. Ersatzstoffe, sogenannte „Substitute“ gibt es für alle Pigmente. Ausgenommen für Pigment Blau 15 und Pigment Grün 7.
Der Grund, warum diese auch die verlängerte Übergangsfrist in der REACH-Verordnung erhalten haben.
Die von einigen Tätowierfarben-Herstellern bereits angekündigten neuen Produkt-Linien und Farbpaletten, werden zu Anfang recht mager in ihrem Umfang und gewöhnungsbedürftig sein und müssen ausprobiert werden.
Kann man die alten nicht-REACH-konformen Tätowierfarben über den 04. Januar 2022 aufbrauchen?
Tätowierfarben, die 2021 gekauft wurden und nicht REACH-konform sind, dürfen innerhalb der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum nicht weiter zum Tätowieren verwendet werden.
Das Thema an unterschiedlichen Stellen schon mehrfach diskutiert und bisher ist es u.E.n. EU-Land abhängig, welche Regelung auch in Bezug auf die Lagerung von Altbeständen von Tätowierfarben vorherrscht.
Sollte mal eine Kontroll-Instanz oder Behörde im Tattoo-Studio zu Besuch sein und findet solche Restbestände, käme man eventuell in Erklärungsnot.
Tipp: Nicht-REACH-konforme Tätowierfarben bis zum 04.Januar 2022 besser fachgerecht entsorgen oder mal den Tattoo-Supply fragen!
Kann man unbenutzte nicht-REACH-konforme Tätowierfarben zurückgeben, wenn man sie nicht weiterverwenden darf?
Dazu sollte man mit Tattoo-Supplies und Tätowierfarben-Herstellern in Kontakt treten. Eine einheitliche Europäische Lösung ist hierzu nicht vorgesehen.
Wie kann ich weiterarbeiten, wenn am 04. Januar 2022 und darüber hinaus keine REACH-konformen Tätowierfarben erhältlich sind?
Das ist eine sehr gute Frage, die wir mittlerweile tagtäglich gestellt bekommen und warum wir uns u.a. gemeinsam mit Save the Pigments und vielen Europäischen Tätowierer-Verbänden über die EU-Petition 1072/2020 gegen die REACH-Verordnung stemmen und für eine Verlängerung der Übergangsfrist plädieren.
Wir können hier nur um Geduld bitten und bis auf weiteres auf Black & Grey Tattoos verweisen. Es ist bis dahin auch noch nicht klar, welche Europäischen Länder zuerst mit REACH-konformen Tätowierfarben ausgestattet werden.
Wie kann ich sicherstellen, dass ich auch wirklich REACH-konforme Tätowierfarben bestelle und kaufe?
Solltet Ihr angeblich REACH-konforme Tätowierfarben im Internet finden oder angeboten bekommen, dann lasst Euch unbedingt vorab das zugehörige Sicherheits-Zertifikat aushändigen.
Die Tätowierfarben Hersteller und die Tattoo-Supplies werden Euch diese gerne zugänglich machen.
Da es seit einigen Wochen immer wieder Fälle gibt, wo sich ein Verkäufer von angeblich REACH-konformen Tätowierfarben anscheinend Zertifikate und „REACH-konform“ Siegel selbst gebastelt hat, seid bitte wachsam und fragt im Zweifel direkt bei den Prüf-Laboren an.
Hier wird Euch gerne Auskunft gegeben.
Tipp der Redaktion:
Die Inhaltsstoffe bzw. Stoffgemische von bunten Tätowierfarben, die REACH-konform sind, unterscheiden sich sehr stark von den bisherigen Tätowierfarben.
Und da sich die Qualität und das Verhalten einer Tätowierfarbe insbesondere erst nach der vollständigen Abheilung zeigt, empfehlen wir genügend langfristige Erfahrungswerte mit den neuen Farben zu sammeln, bevor große Motive wie Backpieces oder ganze Sleeves tätowiert werden.