Tag Archive: Tätowiermittelverordnung ResAP(2008)1

Die deutsche Tätowiermittel-Verordnung (TätoV) hat ihre Wurzeln nicht in Berlin, sondern beim Europarat. Die Resolution ResAP(2008)1 legte erstmals europaweite Anforderungen und Kriterien für die Sicherheit von Tätowierfarben und Permanent Make-up fest und empfahl dabei eine Positivliste zulässiger Stoffe.

Allerdings nur als Empfehlung ohne rechtliche Bindungswirkung.

Deutschland und 6 weitere EU-Länder, darunter Frankreich, Spanien, Belgien, Österreich, die Niederlande und Italien, haben diese Empfehlung in nationales, verbindliches Recht überführt.

In Deutschland allerdings abweichend von der ursprünglichen Empfehlung als Negativliste verbotener Stoffe. Hier geht es um dieses regulatorische Fundament und wie sich Empfehlung und nationale Umsetzung bis zur heutigen Verbotsliste zueinander verhalten.