Die bisher erfolgreichste EU-Petition zum Erhalt der Pigmente Blue 15 & Green 7 ist geschlossen

Die bisher erfolgreichste EU-Petition zum Erhalt der Pigmente Blue 15 & Green 7 ist geschlossen

Mit einer automatisch vom Petitions-Portal erstellten Nachricht an alle Zeichner der EU-Petition „Für den Erhalt der beiden Pigmente Blue 15 & Green 7 in der Europäischen Tätowiermittel Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. (1072/2020), wurde am 20. Juli 2022 zugehöriger Status im Portal des Europäischen Parlaments aktualisiert.

178201 Unterstützer für Save the Pigments

Save-the-Pigments-STATUS-QUO 2022

Man kann den beiden Petitions-Initiatoren Erich Mähnert und Michel Dirks wirklich nur gratulieren und unendlich dankbar dafür sein, was sie hier gemeinsam mit fast 180.000 Stimmen für die internationale Tattoo-Welt geschafft haben.

DAS hat vor ihnen seit Bestehen des EP mit so vielen Stimmen noch keiner vollbracht. Was es gebracht hat?

Aufmerksamkeit für die Tattoo-Szene und das ist auch gut so!

Dass die EU-Petition für weitere Stimmenabgaben nun geschlossen wurde, ist ein normaler Mechanismus bei solchen Vorgängen.

Es heisst aber nicht, dass ab hier irgendwelche Handtücher geworfen oder Köpfe in den Sand gesteckt werden.

Wie Erich und Michel bereits auf ihren Social-Medica-Kanälen von Save-the-Pigments, neben den aktuellen News und ihrer Danksagung kommuniziert haben, warten sie auf Post vom EU-Petitions-Büro mit weiteren Informationen.

Dazu auch ihr Hinweis, dass trotz Abschluss der Petition im Hintergrund natürlich weiter gearbeitet und nach einer Lösung für das ab 04.01.2023 festgelegte Pigmentverbot für Blue 15:3 & Green 7 gesucht wird.

Mitteilung an die Mitglieder des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments

An dieser Stelle möchten wir auch nochmal auf die Mitteilung von Erich Mähnert vom 2020 an die Petitions-Ausschussmitglieder des Europäischen Parlaments hinweisen.

Deren Link schlummert fast schon unbemerkt auf der Petitions-Seite.

Quelle: Mitteilung https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/PETI-CM-689748_DE.pdf

Hierüber hatte Save the Pigments vor 2 Jahren um Auskunft der Kommission gebeten. Hierzu gab es 2021 neben derer Antwort und Fazit 2021 auch noch eine Aktualisierung im März 2022.

Alles in allem ist es sicherlich ratsam sich das einmal durchzulesen. Auch um ein Gespür dafür zu bekommen, gegen welche Kräfte Save the Pigments hier versucht anzukommen.

Verbot der Pigmente Blau 15 und Grün 7 ab 2023

Derweil bleibt die ab Januar 2023 in Kraft tretende Gesetzgebung zum Verbot der Pigmente Blau 15 und Grün 7 bestehen. Diese dürfen dann in der EU nicht mehr zum Tätowieren verwendet werden.

Welche Probleme hierdurch in der Zukunft auftreten können, erläutern Erich und Michel in ihren Statements auf der Website hier https://www.savethepigments.com/#section-2-8

REACH-Durchsetzung im Vereinigten Königreich (UK)

Spannend bleibt der Tage die Frage, wie man sich seitens der Health and Safety Executive (HSE) in Großbritannien (GB) (England, Schottland, Wales) innerhalb derer GB-REACH aber nach dem Brexit außerhalb der Europäischen Union (EU) genau aufstellen wird.

Gemäß dem European Union Withdrawal Act von 2018, wurde die EU-REACH Verordnung am 1. Januar 2021 in britisches Recht umgesetzt und wird hier als UK-REACH bezeichnet.

Die EU-REACH und die damit verbundenen Rechtsvorschriften wurden im Vereinigten Königreich mit den erforderlichen Änderungen repliziert, um sie nach inländischen Rechtsvorgaben funktionsfähig zu machen. Die genauen Änderungen findet man hier unter legislative.gov.uk

Die Grundprinzipien der EU-REACH in der UK-REACH wurden eigentlich beibehalten. Stellt sich nun allerdings die Frage, wie UK mit dem Thema Risikobewertung der Pigmente Blau 15 und Grün 7 umgehen wird?!

Dafür wurde von der HSE eine öffentliche Konsultation aktiviert, die noch bis zum 06. November 2022 geöffnet ist. (Quelle: https://consultations.hse.gov.uk/crd-reach/restriction-proposals-003/)

HSE-Restriction-Proposal-003-Copyright-HSE-2022-for-DocTattooentfernung

Andere Behörden – anderes Schubladendenken!

Die UK-REACH (HSE) und die EU-REACH (ECHA) sind unabhängig voneinander gültig, müssen aber sicherstellen, dass beide die beinhalteten Vorschriften einhalten.

Im Gegensatz zur EU-REACH, gibt es in Großbritannien keine Rechtsvorschrift, die regelt, welche Stoffe in Tätowierfarbe oder PMU enthalten sein dürfen.

Die UK-REACH wird dies nun ändern – aber genau so streng und unter gleichen Annahmen und Glauben bei den Risikobewertungen? Es bleibt spannend!

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