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Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen, kurz NISV, regelt in Deutschland unter anderem, wer gewerblich ästhetisch-kosmetische Laserbehandlungen zur Tattooentfernung durchführen darf.

Der darin verankerte Arztvorbehalt hat die Branche spürbar verändert und die Abgrenzung zwischen approbierten und nicht-approbierten Anbietern verschärft.

Hier geht es um die konkreten Anforderungen der NISV und ihre praktischen Auswirkungen auf Laser-Anwender und Patienten.