Seit dem 15. Mai ist die neue Ausgabe 06/2020 des TätowierMagazins im Handel und widmet sich u.a. einem großen und sehr ausführlichen Laser-Special
Am 25. März 2020 hat das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) gemeinsam mit dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Vertretern der Gewerbetreibenden, Industrie und Verbänden die Anforderungen an den Erwerb der Fachkunderichtlinie nach NiSV erarbeitet.
Diese Fachkunderichtlinie wurde als „Gemeinsame Richtlinie des Bundes und der Länder“ (mit der bisherigen Ausnahme des Landes Sachsen-Anhalt) im Bundesanzeiger veröffentlicht.
In dieser Fachkunderichtlinie werden die Anforderungen an Schulungen konkretisiert. Zudem werden maßgebliche Inhalte und Lernziele durch Rahmenlehrpläne spezifiziert.
1960 erstmals technisch umgesetzt, gelten Laser heute als vielseitig einsetzbare Geräte – ebenso zu finden in Industrie und Labor wie in der Medizin und Kosmetik. Wer einen Laser betreibt und anwendet, muss bestimmte gesetzliche Vorgaben hinsichtlich des Arbeits- und Unfallschutzes sowie der notwendigen fachlichen Qualifikation beachten. Welche Gesetze in Deutschland, insbesondere bei der Laseranwendung am Menschen, einzuhalten sind, darüber klärt Daniela Schädel von der Laseraplikon GmbH auf – einem zertifizierten Unternehmen, das spezialisierte Laserschutzkurse für Anwender von medizinischen Lasern anbietet.