Ab dem 01. Februar 2014 ist in der Zentralen Dienstvorschrift A260/1 (kurz: ZDV) der Bundeswehr „das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“ neu geregelt und formuliert.
„Im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr ist (und so formuliert es die Redaktion des Bundesheeres selbst) die Bundesministerin der Verteidigung dazu befugt, im Zusammenhang mit der Uniform der Soldaten auch deren Haar- und Barttracht zu regeln“.
Der neue Style-Guide der Bundeswehr
Nicht nur die Haarlänge, Frisurform oder Bartlänge des Soldaten ist geregelt. Auch die „Köpermodifikation und Körperbemalung“ erhält ein eigenes Thema in der Zentralen Dienstvorschrift (ZDV). Gar nicht so einfach das Thema „Tätowierung im Beruf“ im Hinblick auf die Bundeswehr.
Sie zeichnet sich nunmal durch ihre Uniformen aus und wie jeder weiß heißt Uniform nichts anderes als ein- oder gleichförmig. Das Tattoo soll aber eben den Individualismus des Einzelnen hervorheben und unterstreichen. Was also tun?
Die Redaktion des Bundesheeres schreibt dazu auf ihrer Internetseite:
„Was im „Amts-Deutsch“ als „Körpermodifikation“ gilt, kennt man üblicherweise als Piercings, Ohr-Plugs, Dehnstäbe, Dehnsicheln, Tunnel, Flesh-Tunnel und so weiter.
Hierzu ist u.a. festgelegt, dass Tunnel im Ohrläppchen nur dann zulässig sind, wenn sie durch eine hautfarbene Abdeckung bis zu einem Durchmesser von 15 Millimetern vollständig abgedeckt werden.
Abnehmbare Körpermodifikationen sind, „soweit sie beim Tragen einer Uniform sichtbar sind abzunehmen. Insbesondere im Kopfbereich und Mundinnenraumes, im Bereich des Halses bis zum geschlossenen Hemdkragen, an den Unterarmen und an den Händen.
Ist dieses aufgrund ihrer Verbindung mit dem Körper nicht möglich, sind sie in geeigneter und dezenter Weise abzudecken“.
Wer sich die komplette Regelung zum Thema Tattoo & Piercing in der neuen Fassung der Zentralen Dienstvorschrift des Bundeswehr A-2630/1 anschauen möchte, findet über desen Link ein .pdf „Das äußere Erscheinungsbild der Saldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“.
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Quelle: Bundesministerium der Verteidigung 2014, ff.