Wir möchten alle wissen, ob und welche gesundheitlichen Folgen Tätowierungen haben können.
EpiTAT und die IARC werden Antworten liefern.
Am 04.01.2023 tritt nun die zweite Phase der REACH-Verordnung in Kraft und beendet damit die einjährige Übergangsfrist des Verbotes der Pigmente Blue15:3 und Green7.
Ein Beitrag der S.N.A.T. (FRA) über die Auswirkungen der europäischen Beschränkungen auf dem Markt der Tätowierfarben (Tattoo-REACH)
Im August 2022 trafen sich tausende Chemie-Experten zur Herbst-Tagung der American Chemical Society auch um über Tätowierfarben zu sprechen!
Mit einer automatisch vom Petitions-Portal erstellten Nachricht an alle Zeichner der EU-Petition „Für den Erhalt der beiden Pigmente Blue 15 & Green 7 in der Europäischen Tätowiermittel Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. (1072/2020), wurde am 20. Juli 2022 zugehöriger Status im Portal des Europäischen Parlaments aktualisiert.
Im hörenswerten Podcast namens Alles Chlor!, der vom JungChemikerForum der Gesellschaft Deutscher Chemiker e.V. bespielt wird, erzählt Tattoo-Forscherin Frau Dr. rer. nat. Ines Schreiver vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) über ihr Forschungsgebiet der Tätowierfarben.
Valerie Lohner, PhD Studentin vom Deutschen Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) et al., haben sich mit Ihrer kürzlich veröffentlichen Rheinland-Studie der „Sicherheit von Tätowierungen, Permanent-Make-up und medizinischen Implantaten in der bevölkerungsbezogenen 3T-Magnetresonanz-Hirnbildgebung angenommen
Die aktuelle Debatte um das europaweite Verbot von rund 4000 Inhaltsstoffen – 1.800 davon in Tattoofarben – macht es wieder einmal sehr deutlich. Nicht jeder scheint eine wirkliche Ahnung zu haben, wovon er als gewählter „Experte für Tätowierfarben“ spricht. Bitte hören Sie hier auf einen echten Experten!!!
Die Europäische Kommission und die ECHA (European Chemical Agency) organisieren eine Online-Informations-Veranstaltung zur TATTOO-REACH, um technische Fragen zu klären, die die Industrie, wie z. B. Tätowierfarben-Hersteller und Tätowierer, möglicherweise zur Umsetzung der Beschränkung haben.
Berlin. Am 14. Oktober 2021 veröffentlichte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Stellungnahme mit dem Titel „Tätowiermittel: Mindestanforderungen und Prüfmethoden“ unter Nr. 031/2021.