Sind Tattoo-Farben sicher in der EU?

Sind Tattoo-Farben sicher in der EU?
Gesundheit Tätowierung

Man geht aktuell davon aus, dass rund 12% der EU-Bürger mindestens ein Tattoo in Ihrer Haut tragen. Um es genauer in Zahlen auszudrücken, bedeutet dies, bei 28 Ländern und 513.000.000 Unionsbürgern sind es rund 55 Millionen die eine oder mehrere Tätowierungen ihr Eigen nennen. Doch sind Tattoo-Farben auch sicher in der EU?

Die Europäische Chemikalien Agentur ECHA sagt zum Thema Tattoo-Farben Sicherheit:

Tätowiermittel und Permanent Make-up, wie Eyeliner-Farben & Co. sind eine Mischung aus mehreren Chemikalien, die möglicherweise ein Leben lang im Körper verbleiben. Diese Chemikalien können schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit haben, über die Folgen ihrer Verwendung ist jedoch wenig bekannt.

Sehen Sie im Videobeitrag der ECHA, was Aufsichtsbehörden, Tätowierer und Ärzte zu den Risiken von Tätowiermitteln in der EU sagen.

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Youtube Chanel-Info über die ECHA:

„The European Chemicals Agency (ECHA) is an Agency of the European Union which works for the safe use of chemicals. Our YouTube channel features our latest videos for raising awareness about the safe use of chemicals among European citizens, tutorials for companies on our numerous IT-tools and our interactive webinars.“

Welche Regelungen gelten in der EU für Tätowierfarben und Permanent Make-up?

Es gibt keine spezifische EU-weite Rechtsvorschrift, allerdings haben sieben Mitgliedstaaten auf der Grundlage des 2008 verabschiedeten Beschlusses des Europarates über die Sicherheit von Tätowiermitteln und Permanent Make-up oder ihres Vorläufers aus dem Jahr 2003 eigene Gesetze erarbeitet.

Darüber hinaus fallen Tätowierfarben unter die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit. Diese verpflichtet die Hersteller, keine unsicheren Produkte anzubieten, die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung), nach der Erzeugnisse, die als gefährlich eingestufte Stoffe in die Konzentrationsgrenzwerte überschreitenden Mengen enthalten, und dass diese entsprechend zu kennzeichnen sind. Zudem ist es die REACH-Verordnung, in der Anforderungen für die Registrierung und die Bereitstellung von Informationen festgelegt sind.

Da Tätowiermittel oder Permanent Make-up zahlreiche gefährliche Stoffe in geringen Mengen enthalten können, kommen die nach der CLP- und der REACH-Verordnung geltenden Pflichten unter Umständen nicht zur Anwendung.

Weitere und ausführlichere Informationen finden Sie in den Hot-Topics auf der Website der ECHA hier >> https://echa.europa.eu/de/hot-topics/tattoo-inks