Brüssel: Die EU-Kommission hat am 14. Dezember 2020 einen wichtigen Schritt unternommen, um die Gesundheit der EU-Bürger vor gefährlichen Chemikalien zu schützen.
Hierbei geht es um Pigmente und Stoffe, die für der Herstellung von Tätowiermitteln und Permanent Make-up verwendet werden.
Die EU-Chemikalien-Gesetzgebung hat eine neue Regulierung verabschiedet. Damit soll sichergestellt werden, dass EU-Bürger, die sich tätowieren lassen möchten, geschützt werden.
Unabhängig davon, in welchem europäischen Mitgliedsstaat sie tätowiert werden und ob die Tätowiermittel in der EU hergestellt werden oder nicht.
EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton sagte dazu:
„Die Kommission arbeitet hart daran, die Sicherheit von Chemikalien zu gewährleisten, die in alltäglichen Produkten verwendet werden. Sie beschränkt heute die Verwendung gefährlicher Substanzen in Tinten, die zum Tätowieren verwendet werden. Einige EU-Mitgliedstaaten haben dies bereits getan. Aber mit dieser Einschränkung wollen wir diese Maßnahmen auf EU-Ebene harmonisieren und den Schutz der Bürger verbessern. Diese Einschränkung ist das Ergebnis einer guten Zusammenarbeit zwischen der Kommission, der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und den Mitgliedstaaten unter Einbeziehung der Industrie und der NRO (Nichtregierungsorganisation).“
Der Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei, Virginijus Sinkevičius, äußerte sich dazu. „Die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Bürger haben für uns Priorität. Neben Allergien und Hautproblemen können giftige Chemikalien in Tätowierfarben andere gesundheitsschädliche Auswirkungen haben, z. B. Krebs. Tätowieren wird in Europa immer beliebter. Deshalb ist es dringend erforderlich, dass wir diese Chemikalien jetzt regulieren.“
So schreibt es die Presse-Ecke der EU-Kommission auf ihrer Website dazu auch:
Die neuen Vorschriften enthalten Höchstkonzentrationsgrenzen, die entweder für Stoffgruppen oder für einzelne Stoffe festgelegt wurden.
Bisher haben die EU-Mitgliedstaaten verschiedenste nationale Vorschriften zur Beschränkung von Chemikalien in Tätowiermitteln. Mit der heute verabschiedeten Beschränkung wird es EU-weit harmonisierte Regeln geben. Die neuen Regeln gelten nach einer Übergangsphase von 12 Monaten.
Ab diesem Zeitpunkt dürfen Tätowiermittel und Permanent Make-up, die Grenzwert überschreitende Mengen oder verbotene Stoffen enthalten, in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht oder verwendet werden.
Die sogenannte Verordnung (EG) Nr.1907/2006, Anhang XVII des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend Stoffe in Tätowierfarben oder Permanent-Make-up, zählt über 40 Punkte zur Erwägung ihrer Entscheidung auf.
Im zugehörigen Amtsblatt der Europäischen Union kann man diese Gründe und Regularien nachlesen.
Für die Branchen, egal ob Tattoo, Kosmetik oder auch die Medizin, ist das nicht nur ein herber Schlag!
Natürlich ist es gut die Verwendung von vermeintlich gefährlichen Stoffen und Chemikalien bei der An- und Verwendung aus gesundheitlichen Gründen am Menschen zu kontrollieren und zu regulieren.
Wir kennen auch niemanden, der das nicht befürwortet!!
Seine Erkenntnis für ein Pigmentverbot aber aus vielerlei Mutmaßungen, theoretischen Berechnungen und Annahmen ohne sichere Forschung und Langzeitstudien zu generieren, könnte dazu führen, dass es schlechter wird, als es vorher war.
Aus diesem Grund ist dem angestrebten Verbraucherschutz ist mit diesen Entscheidungen jedenfalls wenig geholfen. Kunden werden in Zukunft mit Ersatzprodukten, Alibi-Farben im Show-Regal und Stoffen tätowiert.
Diese werden zwar verordnungskonform erscheinen, aber weder liegen Erfahrungswerte in der Handhabung, noch Erkenntnisse zu gesundheitlichen Folgen vor. Oder noch schlimmer! Wie im Fall der ECHA Empfehlung das bromierte Pigment grün 36 als jetzt schon schlechteren Ersatz für grün 7 anzuwenden.
Wichtig dabei zu wissen ist aber auch, dass viele der Pigmente, die auf der schier unermesslich langen Verordnungs-Liste stehen, bereits seit Jahren über die sogenannte Tätowiermittelverordnung verboten waren und sind.
Die Hersteller verwenden hierbei bereits entsprechende Alternativen.
Neu hinzugekommen sind Pigment blau 15:3 und eben das Pigment grün 7. Wie es genau zu diesen beiden Pigmenten weitergeht, die bis zu über 60 Prozent der Tätowiermittel-Farbgebungen beeinflussen, wird die Zukunft zeigen.
Wichtig für ein weiteres Vorankommen in der Sache wäre sicherlich, dass Tätowiermittel aus der Kosmetik-Verordnung herausgelöst und eigenständig behandelt würden.
EU-Pressekontakt und weitere Informationen:
Sonya Gospodinova Tel.: +32 229 66953
Federica Miccoli Tel.: +32 229 58300
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/mex_20_2414
Weitere Info-Quellen, die man gerne mal anklicken sollte:
https://ec.europa.eu/growth/sectors/chemicals/reach/restrictions_en
https://echa.europa.eu/de/hot-topics/tattoo-inks