„Seit dem 5. Januar 2022 sind bestimmte gefährliche Chemikalien in Mischungen, die zum Tätowieren und in Permanent Make-up verwendet werden, in der EU beschränkt.
Die Europäische Kommission und die ECHA (European Chemical Agency) organisieren eine Online-Informations-Veranstaltung zur TATTOO-REACH, um technische Fragen zu klären, die die Industrie, wie z. B. Tätowierfarben-Hersteller und Tätowierer, möglicherweise zur Umsetzung der Beschränkung haben.
Ziel ist es, die Betroffenen dabei zu unterstützen, die neuen gesetzlichen Anforderungen des Anhangs XVII der EU-Chemikalienverordnung REACH zu erfüllen.
Der Link zu der Veranstaltung und der Live- Q&A- Sitzung wird am 29. März 2022 um 14:30 Uhr EEST, GMT +3 auf der ECHA Homepage veröffentlicht. Experten der Europäischen Kommission und der ECHA beantworten Ihre Fragen bis 16:30 Uhr.
Sie können Ihre Fragen auch im Voraus an das Q&A-Panel senden, indem Sie sich hier registrieren.“
(Quelle: ECHA Website im Zitat)
Vorläufiger Programm-Entwurf für die Online-Veranstaltung:
Zusätzliche Informationen finden Sie dazu auf der Website der ECHA.
Über die European Chemikalien Agentur ECHA:
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA, European Chemicals Agency) ist eine Behörde der Europäischen Union (EU). Sie regelt nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) vom 18. Dezember 2006 die technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekte bei der Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von CHemikalien.
Die ECHA hat ihren Hauptsitz in Helsinki (Finnland). Von hieraus gewährleistet die ECHA unter anderem das europaweit einheitliche Verfahren zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
Die ECHA nahm am 1. Juni 2007 ihre Arbeit auf. Die Agentur besteht aus rund 558 Mitarbeiter, mehreren Ausschüssen und einem Sekretariat. Letzteres unterstützt die Ausschüsse administrativ sowie in wissenschaftlicher und technischer Hinsicht.
Die ECHA nimmt die Registrierungsunterlagen der Hersteller und Importeure entgegen und prüft diese Anhand der REACH-Vorgaben. Das oberste Steuerungsgremium ist hierbei der Verwaltungsrat. Er besteht aus Vertretern der EU-Mitgliedsstaaten, der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und aus Vertretern „interessierter Kreise“.
Ernannt werden diese von der Europäischen Kommission (Art. 79 REACH). Die ECHA ist eine rechtlich selbstständige, unabhängige Regulierungsbehörde. Sie ist keine nachgeordnete Stelle der Europäischen Kommission.
Quelle: So wird die ECHA bei Wikipedia unter anderem beschrieben
Außerdem schreibt die ECHA hierzu selbst über sich:
Gemeinsam mit unseren Partnern arbeiten wir daran, die sichere Verwendung von chemischen Stoffen zu gewährleisten.
Wir sind die Europäische Chemikalienagentur, eine Agentur der EU. Wir setzen die Rechtsvorschriften der EU zu Chemikalien zum Schutz Ihrer Gesundheit und der Umwelt um.
Durch unsere Arbeit tragen wir auch zum guten Funktionieren des Binnenmarkts, zu Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in Europa bei.
Chemische Stoffe ermöglichen unser modernes Leben. Alles ist aus chemischen Stoffen gemacht.
Bessere Kenntnisse über schädliche Chemikalien und eine bessere Regulierung dieser Stoffe schützen Arbeitnehmer, Verbraucher und die Umwelt, erleichtern die Wiederverwertung und fördern die Entwicklung sichererer Alternativen durch die Industrie.