Berlin, 1. Auflage 2022, Bundesärztekammer: Die NiSV „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen“ §5 Abs. 1 gilt für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen, sofern sie zu gewerblich kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen eingesetzt werden.
Behandlungen dieser Form zu rein medizinischen Zwecken fallen dabei nicht unter die Regelungen der NiSV.
Die AG NiSG weist im Zuge der NISV auf Betreiber- & Anzeigepflichten hin und ab Ende 2022 auf die Nachweise der erforderlichen Fachkunde.
Aktualisierte Fassung der NiSV Fachkunderichtlinie
Die neue S2k-Leitlinie „Lasertherapie der Haut“ (Dermatologie) der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) ist online.
Das Inkrafttreten bestimmter Anforderungen der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) wird um ein Jahr vom 31. Dezember 2021 auf den 31. Dezember 2022 verschoben.
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Am 01.01.2021 tritt mit der NiSV (Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen) in Kraft. Mit ihr dann auch der in §5 Satz 2 festgelegte Arztvorbehalt vor der Laser Tattoo und Permanent Make-up Entfernung
Hautarzt Dr. med. Reinhard Pettker ist seit 17 Jahren niedergelassener Dermatologe in Berlin-Charlottenburg und behandelt Patienten verschiedenste Arten von medizinischen sowie ästhetisch-kosmetischen Hautmakeln. Seit rund acht Jahren zählt dazu auch die Entfernung von Tätowierungen …
Seit dem 15. Mai ist die neue Ausgabe 06/2020 des TätowierMagazins im Handel und widmet sich u.a. einem großen und sehr ausführlichen Laser-Special
Am 25. März 2020 hat das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) gemeinsam mit dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Vertretern der Gewerbetreibenden, Industrie und Verbänden die Anforderungen an den Erwerb der Fachkunderichtlinie nach NiSV erarbeitet.
Diese Fachkunderichtlinie wurde als „Gemeinsame Richtlinie des Bundes und der Länder“ (mit der bisherigen Ausnahme des Landes Sachsen-Anhalt) im Bundesanzeiger veröffentlicht.
In dieser Fachkunderichtlinie werden die Anforderungen an Schulungen konkretisiert. Zudem werden maßgebliche Inhalte und Lernziele durch Rahmenlehrpläne spezifiziert.