Tag Archive: Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)

Die OStrV – Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung schützt Beschäftigte vor Risiken durch Laser und intensive Lichtquellen am Arbeitsplatz.

Sie ist eine staatliche Verordnung aber keine Unfallverhütungsvorschrift.

In der Praxis bzw. im Laserschutzkurs wird sie oft zusammen mit der TROS Laserstrahlung genannt.

Hier geht es um diese arbeitsschutzrechtliche Seite des Laserbetriebs.