1960 erstmals technisch umgesetzt, gelten Laser heute als vielseitig einsetzbare Geräte – ebenso zu finden in Industrie und Labor wie in der Medizin und Kosmetik. Wer einen Laser betreibt und anwendet, muss bestimmte gesetzliche Vorgaben hinsichtlich des Arbeits- und Unfallschutzes sowie der notwendigen fachlichen Qualifikation beachten. Welche Gesetze in Deutschland, insbesondere bei der Laseranwendung am Menschen, einzuhalten sind, darüber klärt Daniela Schädel von der Laseraplikon GmbH auf – einem zertifizierten Unternehmen, das spezialisierte Laserschutzkurse für Anwender von medizinischen Lasern anbietet.
Die neue OStrV* ist seit dem 30.11.2016 in Kraft!
*Die „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV)“ stellt die gesetzliche Grundlage für den Laserschutz dar.