Ausbildung zu Laserschutzbeauftragten und Fachkundigen nach §5 OStrV, der TROS Laserstrahlung und dem DGUV Grundsatz 303-005
Betreiben Arbeitgeber Laser der Klassen 3R, 3B oder 4, ist es nach der optischen Strahlungsverordnung OStrV gesetzlich gefordert, dass ein oder mehrere Laserschutzbeauftragte mit entsprechenden Fachkenntnissen schriftlich bestellt werden müssen.
1-tägiger Kurs zur Ausbildung von Laserschutzbeauftragten
(freie Plätze)
9:00 – 17:00 Uhr
Dieser Kurs ist auch als Auffrischungskurs geeignet
Weitere Informationen und alternative Kurs-Termine finden Sie hier: https://www.laserstrahlenschutz.com/naechste-termine.html