Das Laser Tattooentfernungsgesetz in Dänemark „Lov om fjernelse af tatovering med laser“ ist am 1. Juni 2019 unter königlicher Hand und Siegel Königin Margrethes in Kraft getreten.
Im Folgenden finden Sie die Deutsche (Google-) Übersetzung des Gesetzestextes mit Links zur Website der Dänischen Gerichtsinformation.
Laser Tattooentfernungsgesetz
VI MARGRETHE DEN ANDEN. Durch die Gnade Gottes, der Königin von Dänemark, werden Wunder vollbracht:
Das Parlament ist verabschiedet worden und wir haben mit unserer Zustimmung das folgende Gesetz bestätigt:
Kapitel 1
Zweck und Geltungsbereich des Gesetzes
§ 1. Ziel des Gesetzes ist es, Anforderungen an Unternehmen festzulegen, die Tätowierungen mit Laser entfernen, um die Gesundheitsrisiken für die Verbraucher zu verringern.
Abschnitt 2. Dieses Gesetz gilt für Unternehmen, die Tätowierungen mit Laser entfernen, vgl. 2.
Unterabschnitt. 2. Dieses Gesetz gilt nicht für die Laser-Entfernung von Tattoos bei medizinischer Indikation.
Kapitel 2
Aufgaben
§ 3. Unternehmen, die Tätowierungen mit Laser entfernen, müssen Laser verwenden, die den Anforderungen der Verordnung Nr. 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte zur Änderung der Richtlinie 2001/83 / EG entsprechen , Verordnungen Nr. 178/2002 / EG und Nr. 1223/2009 / EG und zur Aufhebung der Richtlinien 90/385 / EWG und 93/42 / EWG des Rates.
§ 4. Unternehmen, die die Laser-Entfernung von Tattoos durchführen, müssen sicherstellen, dass zwischen jeder Laserbehandlung mindestens 6 Wochen liegen.
§ 5. Unternehmen, die die Laser-Entfernung von Tattoos durchführen, müssen für jeden Kunden Unterlagen für den Zeitraum zwischen jeder Laserbehandlung aufbewahren, vgl. § 4.
Unterabschnitt. (2) Unternehmen, die Tattoos mit Lasern entfernen, müssen Unterlagen aufbewahren, aus denen hervorgeht, dass die Laserkennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2017/745 / EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte an der CE-Kennzeichnung angebracht ist zur Änderung der Richtlinien 2001/83 / EG, der Verordnung Nr. 178/2002 / EG und der Verordnung Nr. 1223/2009 / EG und zur Aufhebung der Richtlinien 90/385 / EWG und 93/42 / EWG des Rates.
Kapitel 3
Verbot der Tattooentfernung mit Laser
§ 6. Die Patientensicherheitsbehörde kann für Unternehmen, die unter Verstoß gegen die Vorschriften des Kapitels 2 eine Laser-Entfernung von Tattoos durchführen, ein Verbot von bis zu einem Jahr gegen die Laser-Entfernung von Tattoos erlassen.
Unterabschnitt. 2. Die dänische Behörde für Patientensicherheit kann verlangen, dass die in Abschnitt 5 genannten Unterlagen vorgelegt werden, um zu beurteilen, ob Unternehmen, die Tätowierungen mit Laser entfernen, gegen die Vorschriften des Kapitels 2 verstoßen haben. Die Unterlagen müssen vorgelegt werden. innerhalb einer angemessenen Zeit.
Unterabschnitt. 3. Die Agentur für Patientensicherheit veröffentlicht auf der Website des Vorstands den Namen und die Anschrift der Unternehmen, die gemäß Absatz 1 verboten wurden. 1 gegen Laser Tattooentfernung.
Kapitel 4
Strafe
§ 7. Gegen Personen, die gegen §§ 3 bis 5 oder ein Verbot nach § 6 Abs. 2 verstoßen, wird eine Geldstrafe verhängt. Es sei denn nach anderen Gesetzen werden höhere Strafen verhängt.
Unterabschnitt. 2. Unternehmen usw. (juristische Personen) können nach den Vorschriften des Kapitels 5 des Strafgesetzbuchs strafrechtlich verfolgt werden.
Kapitel 5
Inkrafttreten und territoriale Bestimmung
§ 8. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2019 in Kraft, vgl. 2.
Unterabschnitt. 2. § 3 und § 5 Abs. 2. 2, tritt am 26. Mai 2020 in Kraft.
Unterabschnitt. 3. Für Unternehmen, die vor dem 26. Mai 2020 erworbene Laser einsetzen, gelten die Absätze 3 und 5 (2). 2, erstmalige Anwendung ab 1. Juli 2025.
Abschnitt 9. Der Gesundheitsminister unterbreitet Vorschläge zur Revision des Gesetzes im Parlamentsjahr 2022-23.
§ 10. Das Gesetz gilt nicht für die Färöer und Grönland.
Gegeben auf Schloss Christiansborg am 1. Mai 2019
unter unserer königlichen Hand und Siegel
MARGRETHE R.
/ Ellen Trane Nørby
Den originalen Gesetzestext finden Sie hier auf der Website der Gerichtsinformation Dänemark.
Anm.: Wir können für die technische Übersetzung hier in unserem Blog leider keine Garantien oder Gewährleistungen für Richtigkeit oder Aktualität übernehmen.