Tätowierungen gehören heute für viele Menschen selbstverständlich zum eigenen Erscheinungsbild, wie Schnörres, Friese oder Klamotte. Gleichzeitig halten sich seit Jahren aber auch Sorgen über gesundheitliche Risiken und mögliche Tattoo-Komplikationen als Nebenwirkung der bunten Hautkunst. Insbesondere im Zusammenhang mit Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Infektionen hat Frankreich nun mal genauer drauf geschaut. Die große französische Bevölkerungsstudie CRABAT, die innerhalb der umfangreichen CONSTANCES-Gesundheitsstudie durchgeführt wird, liefert nun erstmals belastbare Zahlen und zeigt sehr klar, dass nicht das Tattoo an sich problematisch ist, sondern die Umstände, unter denen es gestochen wird. >>
Chronische Hautreaktionen auf Tätowierungen sind immer noch selten, können aber extrem belastend sein. Besonders dann, wenn sie wie im hier vorliegenden Fall-Bericht aus Breslau (Polen) nicht nur die Haut, sondern den ganzen Körper betreffen und sogar Haare, Schweißdrüsen und die Haut-Pigmentierung zerstören. Der hier zusammengefasste Fall zeigt, wie eine rote Tätowierfarbe eine Kette schwerer immunologischer Reaktionen ausgelöst hat und warum Aufklärung und Vorsicht nicht nur bei Red-Ink Tattoos so wichtig sind. >>
Tattoo-Artist Fauve Lex gehört zu den wenigen Persönlichkeiten in der bunten Tattoo-Szene, die Kunst, Handwerk und fachliche Gutachter-Kompetenz vereinen. Als erfahrene und professionelle Tätowiererin versteht sie es, künstlerische Visionen in präzise Hautkunst zu verwandeln. Gleichzeitig arbeitet sie als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Tätowierungen (oder kurz: Tattoo-Sachverständige). Eine mehr als nützliche Schnittstelle, an der sich kreative Leidenschaft und harte Fakten begegnen. Vor allen Dingen für potenziell Geschädigte. – Ein Interview >>
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (LAGSH) in Kiel hat mit seinem Urteil (Az. 5 Sa 284 a/24) zur Entgeldfortzahlung bei Tattoo-Komplikationen eine Debatte ausgelöst, die weit über den konkreten Fall vor dem Arbeitsgericht Flensburg (Az. 1 Ca 278/24) hinausreicht. Konkret entschied und bestätigte das LAGSH nun in zweiter Instanz das AG-Flensburg: Wer durch eine Tätowierung arbeitsunfähig wird, hat keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Ein 31-jähriger junger Mann ließ sich am Unterschenkel ein Tattoo stechen. Die Nachsorgehinweise seines Tätowierers waren klar und deutlich. Unter anderem lautete seine Mahnung: mindestens zwei Wochen auf Schwimmen und Vollbäder zu verzichten. Das hielt seinen Kunden allerdings nicht davon ab, fünf Tage nach dem Stechen in Küstennähe des Golf von Mexico in die trübe Welle einzutauchen. Raus aus dem Wasser kam er wohl nicht alleine. Eine in solchen Küstengebieten bekannte Stäbchen-Bakterie „Vibrio vulnificus“ hatte sich durch die Tattoo-Wunde in seinem Körper eingenistet.