Keine Lohnfortzahlung wegen Tattoo-Komplikationen? Problematisch aber reizvoll!
6 Kommentare zu Keine Lohnfortzahlung wegen Tattoo-Komplikationen? Problematisch aber reizvoll!
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (LAGSH) in Kiel hat mit seinem Urteil (Az. 5 Sa 284 a/24) zur Entgeldfortzahlung bei Tattoo-Komplikationen eine Debatte ausgelöst, die weit über den konkreten Fall vor dem Arbeitsgericht Flensburg (Az. 1 Ca 278/24) hinausreicht. Konkret entschied und bestätigte das LAGSH nun in zweiter Instanz das AG-Flensburg: Wer durch eine Tätowierung arbeitsunfähig wird, hat keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
