Laserschutzkurs nach OStrV und TROS
0 Kommentare zu Laserschutzkurs nach OStrV und TROS Laserschutzkurs nach OStrV und TROS „Laserstrahlung“ INHALT 1-tägiger Laserschutzkurs zur Qualifikation als Laserschutzbeauftragter für medizinische Behandler nach aktueller OStrV und TROS „Laserstrahlung“ IDEAL FÜR Mediziner, Assistenzärzte und Weiterbildungsassistenten sowie operationstechnische Assistenten und medizinisches Assistenzpersonal AUCH FÜR „AUFFRISCHER“? Ja, der Kurs richtet sich sowohl an künftige wie auch bereits bestellte Laserschutzbeauftragte….
Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten
0 Kommentare zu Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten Die Seminare richten sich an alle Personen, die die Funktion Laserschutzbeauftragter künftig ausüben sollen oder bereits als Laserschutzbeauftragte tätig sind. Die Akademie für Lasersicherheit Berlin bietet seit mehr als 20 Jahren qualifizierte Präsenzlehrgänge zur Ausbildung von Laserschutzbeauftragten und seit einiger Zeit auch adäquate ortsunabhängige Laserschutzkurse (online) an.
Deutschland: Aktuelle gesetzliche Vorgaben an Laserschutz und Fachkunde
0 Kommentare zu Deutschland: Aktuelle gesetzliche Vorgaben an Laserschutz und Fachkunde 1960 erstmals technisch umgesetzt, gelten Laser heute als vielseitig einsetzbare Geräte – ebenso zu finden in Industrie und Labor wie in der Medizin und Kosmetik. Wer einen Laser betreibt und anwendet, muss bestimmte gesetzliche Vorgaben hinsichtlich des Arbeits- und Unfallschutzes sowie der notwendigen fachlichen Qualifikation beachten. Welche Gesetze in Deutschland, insbesondere bei der Laseranwendung am Menschen, einzuhalten sind, darüber klärt Daniela Schädel von der Laseraplikon GmbH auf – einem zertifizierten Unternehmen, das spezialisierte Laserschutzkurse für Anwender von medizinischen Lasern anbietet.
Aktuelle Informationen und Neuigkeiten zum Laserschutz nach OStrV 2017
0 Kommentare zu Aktuelle Informationen und Neuigkeiten zum Laserschutz nach OStrV 2017 Die neue OStrV* ist seit dem 30.11.2016 in Kraft!
*Die „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV)“ stellt die gesetzliche Grundlage für den Laserschutz dar.