Das Inkrafttreten bestimmter Anforderungen der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) wird um ein Jahr vom 31. Dezember 2021 auf den 31. Dezember 2022 verschoben.
Das schweizerische Bundesamt für Gesundheit (BAG), Direktionsbereich Verbraucherschutz, Sektion nichtionisierende Strahlung und Dosimetrie hat im Zuge notwendiger Maßnahmen zum Schutz vor unsachgemäßer Anwendung von Geräten mit nichtionisierender Strahlung und Schallwellen neue Regeln in der V-NiSSG konkretisiert. Diese hat der Bundesrat am 27. Februar 2019 gutgeheissen, womit das Gesetz und die Verordnung am 01.Juni 2019 in Kraft treten.