Berlin, 1. Auflage 2022, Bundesärztekammer: Die NiSV „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen“ §5 Abs. 1 gilt für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen, sofern sie zu gewerblich kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen eingesetzt werden. Behandlungen dieser Form zu rein medizinischen Zwecken fallen […]
Wir möchten Sie/ Dich ganz herzlich zu unserer Tattoo-Tagung 2021 einladen. Die virtuelle Fortbildungsveranstaltung mit dem Titel „Gesundheit und Zukunft der Tätowierung“ findet am 18. Juli 2021 erstmalig @web via Zoom statt.