Am 25. März 2020 hat das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) gemeinsam mit dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Vertretern der Gewerbetreibenden, Industrie und Verbänden die Anforderungen an den Erwerb der Fachkunderichtlinie nach NiSV erarbeitet.
Diese Fachkunderichtlinie wurde als „Gemeinsame Richtlinie des Bundes und der Länder“ (mit der bisherigen Ausnahme des Landes Sachsen-Anhalt) im Bundesanzeiger veröffentlicht.
In dieser Fachkunderichtlinie werden die Anforderungen an Schulungen konkretisiert. Zudem werden maßgebliche Inhalte und Lernziele durch Rahmenlehrpläne spezifiziert.
Um bundeseinheitlich agieren zu können, richtet sie sich zunächst an Behördengremien zur Verwaltung und Kontrolle.
Des Weiteren gilt die Richtlinie als Orientierungshilfe für Fachkreise, um Schulungen zum Erwerb der erforderlichen qualifizierten Fachkunde erarbeiten zu können.
WICHTIGER Hinweis im BMU-Text dazu:
„Geplant und in Vorbereitung ist ferner ein Akkreditierungsverfahren auf Grundlage der Fachkunderichtlinie.
Während die Fachkunderichtlinie allein auf der NiSV basiert, sind für das Akkreditierungsverfahren auch Vorgaben der DIN ISO/IEC 17024 (Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizieren) zu berücksichtigen.
Ausführlichere Informationen dazu, werden Ihnen möglichst bald, auch wenn es noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird, an dieser Stelle zur Verfügung gestellt werden.“
Anmerkung: Wer also heute bereits angebotene Schulungen zur NiSV-Fachkunde absolviert, macht dieses eventuell mit dem Risiko, dass seine Weiterbildung nicht anerkannt wird!
NiSV Zusammenfassung – Fachkunde, Verbote, Termine
Einen netten Auszug und Zusammenfassung zur aktuellen Lage rund um die NiSV, Geräte, Anwendung mit zugehöriger Fachkunde, hat Manuel Reimer (MrBeauty) im Interview mit Dipl.-Ing. Heinz Freier von der Deutschen Gesellschaft für EU-Konformität e.V. auf seinem YouTube-Kanal „MrBeauty“ gegeben.
Ärztliche Weiterbildung?
In der Mediziner-Branche sieht es derweil nicht unbedingt besser aus in Sachen NiSV-Weiterbildungsanforderung für das Spezialgebiet der Laser-Tattoo- und Permanent Make-up Entfernung.
Die Akademie für medizinsche Fortbildung arbeitet an entsprechenden Konzepten und will sich in der zweiten Jahreshälfte 2020 dazu mit uns in Verbindung setzen.
Links & Quellen:
NiSV Fachkunderichtlinie: Bekanntmachung der Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen (BMU)
Fragen und Antworten zur NiSV: https://degeuk.org/nisv-ueberblick/ (DEGEUK e.V.)
Ist mein Gerät NiSV-pflichtig? https://degeuk.org/geraet-nisv-pflichtig/ (DEGEUK e.V.)
IHK-Sachverständigenverzeichnis: https://svv.ihk.de/content/home/home.ihk
MDR – Medical Device Regulation (Verordnung (EU) 2017/745) aktueller Stand: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2017.117.01.0001.01.DEU&toc=OJ:L:2017:117:FULL