Der Bundesverband Tattoo e. V. (BVT) hat im vergangenen Jahr mit einer öffentlichen Umfrage zur aktuellen Lage innerhalb der deutschen Tattoobranche 747 Personen gefunden, die ihre Perspektive dazu teilen. Zur Frage, ob eine Art von Qualifikationsnachweis gewünscht sei, äußerten sich 90% dafür, was den BVT dazu veranlasste ab Frühjahr 2026 einen freiwilligen Befähigungsnachweis für Tätowiererinnen und Tätowierer einzuführen. Da es in Deutschland bislang keine staatlich geregelte Ausbildung bzw. Berufszugangregulierung für Tätowierer gibt, erfolgt der Berufseinstieg meist über das Prinzip „Monkey see, Monkey do“ über Mentoren, Tattoo-Schulen oder private freiwillige Fortbildungen. Gesetzlich sind bisher vor allem Hygiene- und Gewerbevorschriften relevant, die sich an den jeweiligen Vorgaben der Bundesländer ausrichten.
Mit dieser Idee des Qualitätsnachweises für das Tattoo-Handwerk möchte der Tattoo-Verband die Professionalität und Transparenz in der Tattoo-Branche weiter stärken. >>
Tätowierungen, Permanent Make-up und Pigmente stehen heute mehr denn je im Fokus. Nicht nur bei Konsumenten, sondern auch in der Forschung, Regulatorik und Medizin. Und doch ist das Wissen über die Auswirkungen auf unseren Körper und Gesundheit noch immer erstaunlich lückenhaft. Hierüber und den im Mai in Rom bevorstehenden WCTP2025 sprechen wir im Interview mit ESTP-Vorständin Frau Dr. Ines Schreiver.
Berlin, 1. Auflage 2022, Bundesärztekammer: Die NiSV „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen“ §5 Abs. 1 gilt für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen, sofern sie zu gewerblich kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen eingesetzt werden. Behandlungen dieser Form zu rein medizinischen Zwecken fallen dabei nicht unter die Regelungen der NiSV.
Die aktuelle Debatte um das europaweite Verbot von rund 4000 Inhaltsstoffen – 1.800 davon in Tattoofarben – macht es wieder einmal sehr deutlich. Nicht jeder scheint eine wirkliche Ahnung zu haben, wovon er als gewählter „Experte für Tätowierfarben“ spricht. Bitte hören Sie hier auf einen echten Experten!!!
Aktualisierte Fassung der NiSV Fachkunderichtlinie
Wir möchten Sie/ Dich ganz herzlich zu unserer Tattoo-Tagung 2021 einladen. Die virtuelle Fortbildungsveranstaltung mit dem Titel „Gesundheit und Zukunft der Tätowierung“ findet am 18. Juli 2021 erstmalig @web via Zoom statt.
Wissen, das unter die Haut geht!
Am Donnerstag, den 16.1.2020 fand an der Ruhr-Universität Bochum die Tagung „Körper-Zeugnisse: Tattoos als Selbstausdruck religiöser Bekenntnisse“ statt. Die Professur für Interkulturelle Theologie und der Lehrstuhl für Christliche Gesellschaftslehre der Evangelisch-Theologischen Fakultät haben diese organisiert.
In Regensburg findet vom 28.-30. März 2017 der dritte Kongress der European Society of Tattoo and Pigment Research (ESTP) zum Thema Tätowierung und Pigmente aus hautmedizinischer Sicht statt. Prof. Dr. Wolfgang Bäumler (Klinik und Poliklinik für Dermatologie Regensburg) und Prof. Dr. Jørgen Serup (Dermatologische Abteilung des Bispebjerg University Hospital Kopenhagen) laden Vertreterinnen und Vertreter aus Medizin, Tätowiergewerbe und Industrie in die Universitätsklinik Regensburg ein.
Erneut knüpfen die Veranstalter der Tattoo-Tagung an das bewährte Konzept an und bitten die Spitzenkräfte auf den Gebieten der Hautmedizin, Tätowierung, Laser-Dermatologie und Wissenschaft am 25. Februar 2017 zum Vortrag ins Hörsaalzentrum, St. Josef-Hospital des Klinikums der Ruhr-Universität in Bochum.
Die neue OStrV* ist seit dem 30.11.2016 in Kraft!
*Die „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV)“ stellt die gesetzliche Grundlage für den Laserschutz dar.