Berlin, 1. Auflage 2022, Bundesärztekammer: Die NiSV „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen“ §5 Abs. 1 gilt für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen, sofern sie zu gewerblich kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen eingesetzt werden. Behandlungen dieser Form zu rein medizinischen Zwecken fallen dabei nicht unter die Regelungen der NiSV.
Die aktuelle Debatte um das europaweite Verbot von rund 4000 Inhaltsstoffen – 1.800 davon in Tattoofarben – macht es wieder einmal sehr deutlich. Nicht jeder scheint eine wirkliche Ahnung zu haben, wovon er als gewählter „Experte für Tätowierfarben“ spricht. Bitte hören Sie hier auf einen echten Experten!!!
Aktualisierte Fassung der NiSV Fachkunderichtlinie
Wir möchten Sie/ Dich ganz herzlich zu unserer Tattoo-Tagung 2021 einladen. Die virtuelle Fortbildungsveranstaltung mit dem Titel „Gesundheit und Zukunft der Tätowierung“ findet am 18. Juli 2021 erstmalig @web via Zoom statt.
Wissen, das unter die Haut geht!
Am Donnerstag, den 16.1.2020 fand an der Ruhr-Universität Bochum die Tagung „Körper-Zeugnisse: Tattoos als Selbstausdruck religiöser Bekenntnisse“ statt. Die Professur für Interkulturelle Theologie und der Lehrstuhl für Christliche Gesellschaftslehre der Evangelisch-Theologischen Fakultät haben diese organisiert.
In Regensburg findet vom 28.-30. März 2017 der dritte Kongress der European Society of Tattoo and Pigment Research (ESTP) zum Thema Tätowierung und Pigmente aus hautmedizinischer Sicht statt. Prof. Dr. Wolfgang Bäumler (Klinik und Poliklinik für Dermatologie Regensburg) und Prof. Dr. Jørgen Serup (Dermatologische Abteilung des Bispebjerg University Hospital Kopenhagen) laden Vertreterinnen und Vertreter aus Medizin, Tätowiergewerbe und Industrie in die Universitätsklinik Regensburg ein.
Erneut knüpfen die Veranstalter der Tattoo-Tagung an das bewährte Konzept an und bitten die Spitzenkräfte auf den Gebieten der Hautmedizin, Tätowierung, Laser-Dermatologie und Wissenschaft am 25. Februar 2017 zum Vortrag ins Hörsaalzentrum, St. Josef-Hospital des Klinikums der Ruhr-Universität in Bochum.
Die neue OStrV* ist seit dem 30.11.2016 in Kraft!
*Die „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV)“ stellt die gesetzliche Grundlage für den Laserschutz dar.
In einer Studie der New York University School of Medicine von 2016 sind 90 Tätowierer zu ihren Erfahrungen und Verhaltensweisen bezüglich etwaiger Hauterkrankungen der Kundschaft befragt worden. Was die Wissenschaftler interessierte: Sprechen Tätowierer mit ihren Kunden über auffällige Beobachtungen und raten sie zu weiteren Untersuchungen? Oder tätowieren sie die gewünschte Hautpartie, selbst wenn ausgerechnet dort ein atypisches Muttermal eher Anlass zum Besuch eines Hautarztes geben würde?
Jeder darf sein Erscheinungsbild nach Lust und Laune gestalten! Tätowiert im Job – kommt drauf an. Keiner sollte darauf spekulieren, sich damit in der Chefetage eines durchschnittlichen deutschen Unternehmens Freunde zu machen.