Die aktuelle Debatte um das europaweite Verbot von rund 4000 Inhaltsstoffen – 1.800 davon in Tattoofarben – macht es wieder einmal sehr deutlich. Nicht jeder scheint eine wirkliche Ahnung zu haben, wovon er als gewählter „Experte für Tätowierfarben“ spricht. Bitte hören Sie hier auf einen echten Experten!!!
Berlin. Am 14. Oktober 2021 veröffentlichte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Stellungnahme mit dem Titel „Tätowiermittel: Mindestanforderungen und Prüfmethoden“ unter Nr. 031/2021.
Wir werden in letzter Zeit immer wieder darauf angesprochen, was es mit „detox Deinen gelaserten Körper“ und einem „ganzheitlichen Konzept zur Tattooentfernung“ auf sich hat, was vom ein oder anderen Laser-Studio in Deutschland exzeptionell angeboten bzw. verkauft wird.
Machen wir uns nichts vor: Eine Tätowierung bedeutet, fremde Substanzen absichtlich in den Körper einzubringen. Lasern wiederum bedeutet, diese Substanzen derart zu zerkleinern, dass sie einmal durch das Filterreinigungssystem des Körpers passen. Ob das der Gesundheit abträglich ist, lässt sich bisweilen schwer ermessen. Die gute Nachricht: Weder die Tätowierung, noch die Laserbehandlung alleine kann bis dato als alleiniger Urheber konkreter chronischer Erkrankungen identifiziert werden.
Die Haut unserer Gesellschaft wird – auch dank einer wachsenden Akzeptanz zu Hautverzierungen – immer bunter. Das dürfte mittlerweile jeder mitbekommen haben.
Doch mit zunehmender Verbreitung von Tätowierungen, steigt auch der Bedarf nach Motiv-Korrekturen oder kompletten Entfernungen ungewollter Hautsticheleien.
Unterschiedliche Entfernungsmethoden sind bis dato noch sehr wenig erforscht. Vor allen Dingen, wenn es um die gesundheitliche Sicherheit und mögliche Folgen für die Betroffenen geht.