Tätowierungen bei der Bundeswehr
0 Kommentare zu Tätowierungen bei der Bundeswehr Ab dem 01. Februar 2014 ist in der Zentralen Dienstvorschrift A260/1 (kurz: ZDV) der Bundeswehr „das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“ neu geregelt und formuliert. „Im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr ist (und so formuliert es die Redaktion des Bundesheeres selbst) die Bundesministerin der Verteidigung dazu befugt, im Zusammenhang mit der Uniform der Soldaten auch deren Haar- und Barttracht zu regeln“.
Tätowiert im Job – kommt drauf an …
0 Kommentare zu Tätowiert im Job – kommt drauf an … Jeder darf sein Erscheinungsbild nach Lust und Laune gestalten! Tätowiert im Job – kommt drauf an. Keiner sollte darauf spekulieren, sich damit in der Chefetage eines durchschnittlichen deutschen Unternehmens Freunde zu machen.