Aktuelle Informationen und Neuigkeiten zum Laserschutz nach OStrV 2017

Aktuelle Informationen und Neuigkeiten zum Laserschutz nach OStrV 2017

Die neue OStrV* ist seit dem 30.11.2016 in Kraft! 

*Die „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV)“ stellt die gesetzliche Grundlage für den Laserschutz dar. 

Der „neue“ Laserschutzbeauftragte 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die neue OStrV am 3.12.2016 veröffentlicht. Diese ist somit in Kraft getreten und bringt einige wesentliche Änderungen für die Aufgaben der Laserschutzbeauftragten mit sich. 

  • Die Laserschutzbeauftragten sind nun per Verordnung verpflichtet, an der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung mitzuwirken. Hierfür sind umfangreiche Kenntnisse erforderlich. 
  • Die Laserschutzbeauftragten haben ab sofort die Sicherheit der Lasereinrichtung zu gewährleisten. Dies bedeutet mehr Verantwortung. 
  • Die Laserschutzbeauftragten müssen sich regelmäßig weiterbilden. Was regelmäßig heißt, wird derzeit noch geklärt. Es ist aber relativ sicher, dass eine Auffrischung mind. alle 5 Jahre in Auffrischungskursen zu erfolgen hat. 
  • Laserschutzbeauftragte, die nur nach der DGUV Vorschrift 11 (BGV B2) ausgebildet wurden, müssen ebenfalls an einem Auffrischungskurs teilnehmen. Bis wann dies durchzuführen ist, wird ebenfalls noch geklärt. 
  • Die Begrifflichkeit der „Sachkunde“ wurde in „Fachkenntnisse“ geändert. 

Auffrischungsseminare zur neuen OStrV 

Die Akadamie für Lasersicherheit Berlin bietet in Kooperation mit der Beuth Hochschule für Technik ab sofort Auffrischungsseminare für Laserschutzbeauftragte zur neuen OStrV mit dem Schwerpunkt Gefährdungsbeurteilung an. 

Fachkundeseminar für Laserschutzbeauftragte 

Die übliche Ausbildung zu Laserschutzbeauftragten reicht für die Qualifizierung als fachkundige Person für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und für Berechnungen zum Laserschutz in der Regel nicht aus. 

Wir bieten zweimal jährlich 3-tägige Seminare für Fachkundige für die Gefährdungsbeurteilung und Berechnungen zum Laserschutz an. 

Zielgruppe: 

Ingenieure, Naturwissenschaftler, Techniker, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mediziner 

Ziele: 

  • Befähigung zur fachkundigen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung von Laserarbeitsplätzen nach OStrV 
  • Fachkunde zur Berechnungen zum Laserschutz 
  • Erwerb der Fachkenntnisse für Laserschutzbeauftragte 

Die Teilnehmer/innen sind nach erfolgreichem Abschluss in der Lage, die Gefährdungsbeurteilung eines Laserarbeitsplatzes incl. der Berechnungen fachkundig nach der OStrV durchzuführen. Weiterhin beinhaltet der Abschluss die Fachkenntnisse für Laserschutzbeauftragte und damit die Befähigung als solcher tätig zu sein. 

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, sich für den Kurs vom 14.-16. Februar 2017 über unsere Webseite www.laserstrahlenschutz.com anzumelden. Ehemalige Teilnehmer/innen an unseren Laserschutzkursen erhalten einen 5%igen Rabatt. Bitte geben Sie dies bei der Anmeldung an. 

Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter anderem auch hier: http://www.laserstrahlenschutz.com/ 

Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung

(Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV) OStrV Ausfertigungsdatum: 19.07.2010

Vollzitat: „Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2681) geändert worden ist“

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 30.11.2016 I 2681

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