Die EU-Kommission hat am 14. Dezember 2020 einen wichtigen Schritt unternommen, um die Gesundheit der EU-Bürger vor gefährlichen Chemikalien zu schützen. Dieses Mal geht es um Pigmente und Stoffe, die bei der Herstellung von Tätowiermitteln und Permanent Make-up verwendet werden.
Am 01.01.2021 tritt mit der NiSV (Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen) in Kraft. Mit ihr dann auch der in §5 Satz 2 festgelegte Arztvorbehalt vor der Laser Tattoo und Permanent Make-up Entfernung