Tattooentfernung mit Plasma – Chancen, Risiken und rechtlicher Rahmen

Tattooentfernung mit Plasma – Chancen, Risiken und rechtlicher Rahmen

Tattooentfernung mit Plasma: Wie funktioniert das eigentlich? In der Welt der ästhetischen Behandlungen taucht der Begriff „Plasma-Tattooentfernung“ immer mal wieder auf.

Insbesondere in der Kosmetik-Branche und beim Entfernen von Permanent Make-up (PMU) wird Plasma als vermeintliche Alternative zur Lasertherapie beworben.

Dabei werden gerne Begriffe wie „sanft“, „schonend“ oder „narbenfrei“ ins Behandlungs-Versprechen mit einbezogen. Doch was steckt tatsächlich dahinter? Wie funktioniert diese Methode? Ist sie überhaupt wirksam, sicher und für Nicht-Mediziner rechtlich erlaubt?

Plasma wird manchmal auch als „vierter Aggregatzustand“ bezeichnet. Es entsteht, wenn ein Gas so stark ionisiert wird, dass es elektrisch leitfähig wird.

Bei sogenannten Plasma-Pens, wie sie u.a. in der ästhetischen Kosmetik und Medizin verwendet werden, erzeugt solch ein Gerät über eine Hochspannung einen kleinen Lichtbogen.

Dieser Lichtbogen springt über eine kurze Distanz auf die Haut und erhitzt die obere Hautschicht auf Temperaturen von rund 800 bis 1.200 Grad Celsius.

Der Hautbereich unter dem Lichtbogen wird dabei punktuell verdampft, verkocht oder verkohlt. Dieser physikalische Prozess nennt sich „Sublimation“ (Phasenübergang).

Hautzellen werden durch diese thermische Einwirkung zerstört und anschließend durch die Wundheilung (Schorf- oder Krustenbildung, Abschuppung) abgetragen.

HINWEIS:

Bitte nicht mit dem grundlegend unterschiedlichen Nicht‑Thermischen-Plasma verwechseln!

Nicht-Thermisches-Plasma (NTP oder Cold Plasma) arbeitet mit gasförmigem Plasma bei Raumtemperatur, wobei die Elektronen heiß sind und Ionen und neutrales Gas kalt bleiben.

Es entstehen reaktive Sauerstoff- und Stickstoffspezies (ROS/RNS), UV-Strahlung und ein schwaches elektrisches Feld, wobei die Materialien an der Oberfläche aktiviert, aber nicht verbrannt werden .

Dadurch eignet sich NTP zwar super zur Sterilisation, Wundheilung oder Oberflächen-Behandlung, jedoch nicht zum Entfernen tiefer in der Haut (Dermis) liegenden Tattoo oder PMU Pigmente.

Anders als bei der Laser-Tattooentfernung, bei der Farbpigmente durch kalte Ablation und ultrakurze Laserlicht-Impulse eines z.B. Pikosekunden Lasersystems in winzige Fragmente gesprengt und vom Lymphsystem abtransportiert werden, ist Plasma ein rein mechanisch-thermisches Verfahren.

Tattoo-Pigmente werden durch das Plasma nicht in Kleinstpartikel zerlegt, sondern nur dann entfernt, wenn sie mit der zerstörten Hautschicht abgestoßen werden (abrasiver Prozess).

Tiefer in der Dermis liegende Pigmente, wie bei professionellen Tattoos üblich, werden kaum erreicht.

Farbmoleküle, die der Plasma-Hitzewirkung ausgesetzt sind, können chemisch verändert werden, inklusive thermischer Zersetzung, Karbonisierung oder Bildung von Spalt- bzw. Nebenprodukten, die mangels Forschung keiner kennt.

Das funktioniert bestenfalls bei sehr oberflächlich in der Haut (Epidermis) eingelagerten Pigmenten, wie sie bei PMU oder Amateur-Tattoos vorkommen können.

Bei professionellen Tattoos (Dermis) bleibt die Plasma-Methode oft wirkungslos oder führt zu sichtbaren Hautschäden und Vernarbungen, bevor das Pigment überhaupt erreicht wird.

Mechanismus-bedingte Risiken:

  • Verbrennungen durch die hohe Hitzeentwicklung.
  • Schorfbildung, Narbenbildung, hypertrophe Narben oder Hypo-/Hyperpigmentierungen.
  • Unvollständige Pigmententfernung, da tiefere Pigmentschichten nicht erreicht werden.

Chemische Risiken:

  • Thermische Zersetzung von organischen Pigmenten kann toxische Nebenprodukte freisetzen. Zwar ähnlich wie bei der Laseranwendung, aber unkontrollierter.
  • Entstehung von aromatischen Aminen oder anderen potenziell gesundheitsschädlichen Verbindungen.

Infektions-Risiko:

  • Da Plasma eine offene Wunde erzeugt, besteht ein erhöhtes Risiko für bakterielle Infektionen, insbesondere bei unsachgemäßer Nachsorge.

Im Vergleich dazu ist die professionelle Behandlung mit adäquater Lasertechnik tiefer, präziser und arbeitet selektiv mit geringem Kollateralschaden für das Hautgewebe.

Rechtlicher Rahmen in Deutschland:

Seit dem Inkrafttreten der NiSV (Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen) 2021 und dem ergänzenden Arztvorbehalt für die Tattooentfernung (§ 5 Abs. 2 NiSV) ist klar geregelt:

„(2) Ablative Laseranwendungen oder Anwendungen, bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird, die Behandlung von Gefäßveränderungen und von pigmentierten Hautveränderungen, die Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Make-up sowie Anwendungen mit optischer Strahlung, deren Auswirkungen nicht auf die Haut und ihre Anhangsgebilde beschränkt sind, wie die Fettgewebereduktion, dürfen nur von approbierten Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender ärztlicher Weiterbildung oder Fortbildung durchgeführt werden.“

Aber was ist mit Plasma?

Die NiSV gilt explizit für gewerbliche ästhetisch-kosmetische Geräte-Anwendungen mit nichtionisierender Strahlung, wie bestimmte Laser-Systeme, intensive Lichtquellen, Ultraschall, Radiofrequenz, Magnetfeld oder elektromagnetische Wellen.

Plasma fällt also nicht direkt unter diese Definition, da es keine Strahlung im engeren Sinne emittiert, sondern ein thermisches Plasmafeld erzeugt.

Der Arztvorbehalt (nach § 5 Abs. 2, NiSV) bezieht sich spezifisch auf Methoden, bei denen Pigmente mittels „nicht-ionisierender Strahlung“ entfernt oder verändert werden.

Da Plasma ein „mechanisch-thermisches Verfahren“ ist, argumentieren viele Anbieter, dass es nicht unter den Arztvorbehalt fällt.

Ähnlichkeit zur Liquid Remover Problematik:

Genau wie bei sogenannten „Liquid Removern“, die chemisch (z. B. über Saline oder Säure) Pigmente aus der Haut ziehen sollen, gibt es bei diesen Methoden zur Tattooentfernung eine rechtliche Grauzone.

Beide Verfahren werden von manchen Anbietern genutzt, um den Arztvorbehalt bei der Tattooentfernung zu umgehen. Primär aber natürlich, um ihre Geräte und Zaubertranks mit fetten Margen zu verkaufen.

Allerdings bleibt umstritten, ob dies rechtskonform ist. Denn das IfSG (Infektionsschutzgesetz), das HeilprG (Heilpraktikergesetz) und generelle Vorschriften zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit greifen weiterhin.


Deutlich risikobehaftete Verfahren wie die Plasma-Tattooentfernung könnten, wenn sie zu Hautverletzungen („Integrität der Epidermis„) führen, sehr wohl als Ausübung der Heilkunde gewertet werden.

Das wäre dann ohne medizinische Qualifikation wohl strafbar nach dem Heilpraktikergesetz.

Zudem würden Behandler/ Anwender wohl zivilrechtlich für Folgeschäden, wie z. B. Narben oder Pigmentstörungen haften.


Technisch gesehen:

Nein! Plasma ist kein Ersatz für den Einsatz von qualitativ hochwertigen medizinischen Lasersystemen bei der Tattooentfernung.

Es ist oberflächlich wirksam, wenn überhaupt, und birgt hohe Risiken, insbesondere bei tief in der Dermis sitzenden Tattoo-Pigmenten.

Medizinisch gesehen:

Plasma ist der Lasertherapie klar unterlegen. Sowohl in der Präzision als auch in Sicherheit, da es sehr umfangreiche Forschungsarbeit rund um die Tattooentfernung mittels Laser gibt (keine wissenschaftliche Evidenz).

Die Risiken des Plasmas übersteigen dabei den möglichen Nutzen deutlich.

➡️ Rechtlich gesehen:

Plasma befindet sich aktuell in einer rechtlichen Grauzone außerhalb der NiSV, aber nicht außerhalb jeglicher Regulierung.

Es ist gut möglich, dass Behörden oder Gerichte solche Anwendungen, insbesondere, wenn sie zu Hautschäden führen, als Ausübung der Heilkunde einstufen könnten.

Wer sich sicher, effektiv und nachhaltig Tätowierungen oder Permanent Make-up verändern oder entfernen lassen möchte, sollte sich an erfahrene medizinische Fachkräfte mit zugelassenen Lasersystemen wenden.

Fachgesellschaften, Dermatologen und seriöse Anbieter empfehlen nach wie vor die Lasertherapie (insbesondere mit Pikosekunden-Lasern) als Goldstandard, da sie präzise in der Haut wirkt und das Risiko für Narbenbildung deutlich geringer ist.

Ein besonders wichtiger Vorteil liegt hierbei klar auf der Hand! Sollte eine Tattooentfernung mal von einer kosmetisch-ästhetischen Behandlung zu einer medizinischen Indikation ausarten, weiß der approbierte Mediziner, was als nächstes zu tun ist und agiert vor Ort in der Arztpraxis.

Plasma gehört derweil nicht zur professionellen Tattooentfernung, sondern maximal und mit einigen Einschränkungen in den Bereich der kosmetischen Oberflächenbehandlungen (z. B. Lidstraffung, Hautverjüngung). DAS wird übrigens auch von einigen Medizinern angeboten!

Die Diskussion um Plasma, Liquid Remover und andere „Alternativen“ zeigt eines sehr deutlich. Die Nachfrage nach Tattooentfernung ist hoch und die NISV, mit ihrem Arztvorbehalt, hat sich immer noch nicht als besonders hilfreich noch effektiv gezeigt.

Aber die einzig medizinisch saubere, sichere und rechtlich einwandfreie Methode bleibt der Goldstandard Lasertherapie unter ärztlichen Verantwortung.

Da hilft es niemandem, wenn man ein Plasma-Gerät im Studio hat, welches für andere kosmetische Indikationen geeignet sein kann aber ungeeignet für die Tattoo- oder PMU-Entfernung herangezogen wird.

Profis wissen, dass Tattoo-Pigmente bis zu 3mm tief in der Dermis liegen können. Wer will bis dahin sorgenfrei mit einem Plasma-„Schneidbrenner“ vordringen?

Wir raten – vor allen Dingen den Nicht-Medizinern – davon ab!!

Von privat und online angeschafften Billig-Plasma-Geräten für die DIY-Tattooentfernung fangen wir hier besser gar nicht erst an.

Was ist Eure Meinung dazu?

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