Diskriminierung seitens (potenzieller) Arbeitgeber bleibt nach wie vor eine Bedrohung für die individuellen Karrierewege von Menschen mit Tätowierungen. Das gilt nicht nur für private Unternehmen, die in ihren Kundenbeziehungen einer bestimmten Kultur verpflichtet sind, in der Tattoos als Kennzeichen sozialer Ächtung gelesen werden.
Immer wieder taucht in einschlägigen Foren die Frage auf, ob eine Tätowierung für eine Blutspende disqualifiziert!? Um die Antwort vorwegzunehmen: nein! Die Bundesärztekammer empfiehlt eine Karenzzeit von vier Monaten nach einer Tätowierung. Anders als bei Menschen mit erhöhtem Risiko einer Krankheitsübertragung (z. B. durch Sexualpraktiken), die nicht als potenzielle Spender in Betracht gezogen werden, sind tätowierte Menschen nicht per […]