Seriösen Studien zur Folge, darf man davon ausgehen, das in der jüngeren deutschen Bevölkerung bis zu 20 Prozent der Menschen ein Tattoo tragen. Die Anzahl der grösseren und mehrfarbigen Tattoos steigt ständig.
Es darf bezweifelt werden, da keine suffizienten Kontrollmechanismen bestehen, dass „echte“ Standards bei Applikation und Chemie der Farben bestehen. Ein Tattoo zu haben ist für jüngere Menschen kein „muss“ aber es ist akzeptiert.
Trotzdem kommt häufig die böse Überraschung, wenn es in eine Berufsausbildung geht.
Als Banker oder Polizist werden Tattoos im sichtbaren Bereich nicht akzeptiert und müssen, zumindestens aus sichtbaren Körperbereichen, entfernt werden. Auch die berühmten und einst so populären „Arschgeweihe“ sind mittlerweile eher out!
Nur, wie bekommt man dann den ungeliebten „Schmuck“ wieder weg? Unseriöse „Wegätzstudios“ von Laien betrieben sind die denkbar schlechteste Alternative. Eine Strafanzeige des Autors wegen Verstümmelungen die hier angerichtet wurden ging ins Leere, da es zwar eine schwere Körperverletzung – aber eben mit einer Einwilligung ist!
Der Staatsanwalt geht bei Tätowierten wohl davon aus, dass man mit diesen alles anstellen darf.
Festzuhalten ist: Es besteht ein zunehmender Therapiebedarf! Es gibt eine Reihe von Lasersystemen, die in der Lage sind Tattoos zu entfernen. Dabei sind sehr häufige Wiederholungen der Behandlungen, eine nicht vollständige Entfernung, Schmerzen, Farbumschläge usw. nicht selten.
Eine Verbesserung der Technologie, gerade beim Q-Switched Nanosekundenlaser, die bis dato als Standard Laser galten, machen daher für verschiedene Firmen einen Sinn. Nur in einen expandierenden Markt wird investiert! Letztlich ist es so, dass mittels des Laserlichtes die eingebrachten Farbpigmente „zerschossen“ werden.
Es ist dabei klar, dass das Chromophor „Tattoopigment“ die Energie absorbiert und dadurch so auseinander gesprengt wird, dass es durch Makrophagen oder andere Abräum-Mechanismen entfernt werden kann. Dabei gilt natürlich, um so kürzer die Energie, die möglichst hoch sein sollte, direkt, um so geringer ist der Kollateralschaden.
Bildlich gesprochen: Man versucht die Energie eines Atomkraftwerkes, die in einer Stunde produziert wird, im Zeitraum eines Wimperschlages zu komprimieren und dann in einem Schuss zur Behandlung zu nutzen. Erst arbeiteten wir mit Nanosekunden – hierbei war das Referenzgerät der sogenannte RevLight der Firma Conbio.
Die verfügbaren 5 Nanosekuden waren bislang das Beste was im Markt vorhanden war. Doch die Entwicklungen gehen weiter.
Die Firma Cynosure hat vor einigen Wochen den sogenannten PicoSure Laser vorgestellt. Dieser arbeitet erstmals im Pikosekundenbereich, also noch einmal extrem verkürzt. Es handelt sich um einen 755 Nanometer Alexandritlaser.
Die extrem kurze Zeit, die der Energiepuls auf das Zielobjekt wirkt, lässt ihn durch zwei Mechanismen wirken: Den thermischen und vielleicht noch wichtiger, einen photomechanischen Effekt; die Ziele werden gerade zu zerrissen.
Aufgrund der Kürze der Einwirkungszeit, können auch sehr kleine Pigmentmengen, z.B. aus Lentogones oder aus einem Melasma getroffen werden. Im letzteren Fall muss dann natürlich wiederholt behandelt werden, was gut geht, da es keine Nebenwirkungen gibt, wenn man mit niedriger Energie arbeitet.
Nichts desto trotz hat das jetzt vorgestellte Gerät nur eine FDA-Zulassung für Tattoos. Entsprechend den europäischen Gepflogenheiten würden die Geräte hier aber sicher in der gesamten denkbaren Breite eingesetzt werden.
Interessanterweise haben die Amerikaner das Gerät dieses Mal erst einmal in den Vereinigten Staaten vorgestellt. Hintergrund ist, dass die Technik, die in diesen Geräten beeinhaltet ist, überaus kompliziert ist.
Der Autor hat über einige Jahre die Fluoressenz von malignen Melanomen mit Femto und Picolasern untersucht, um hier mittels moderner Verfahren eine Trennung zwischen maligne und benigne zu führen und kennt daher die technische Problemstellungen sehr gut. Erst nachdem die Stabilität des Systems gewährleistet war und ist, wurden die entsprechenden Geräte auch nach Europa angeboten.
Im deutschsprachigen Raum wird das Laserzentrum des Landes Nordrhein Westfalens an der Universitäts Hautklinik Bochum das erste Zentrum sein, das eine derartige Picos-Einheit hat. Hier wird es für wissenschaftliche Studien aber auch zur Patientenversorgung eingesetzt werden.
Die Einheit wird für viele Kolleginnen- und Kollegen sicher auch ein Rettungsanker sein, wenn sich während der Behandlung eines Tattoos herausstellt, dass es nicht vollständig entfernbar ist. Ähnliches gilt auch für Farbumschläge. Gerade hier wird die Einheit deutliche Fortschritte bringen. Man darf auch den photomechanischen Effekt, der bis hin zur Kavitation gehen kann, nicht vergessen.
Eine solche physikalische Möglichkeit hatten wir bis dato nicht zur Therapie. Es wird auch erstmalig möglich sein Farben zu entfernen, um die wir uns früher vergeblich bemüht haben.
Ein Paradebeispiel ist grün, das fast nie vollständig entfernbar war. Es ist Aufgabe zu zeigen, was das Gerät tatsächlich kann. Bei einer Investition von fast 300.000 Euro inkl. aller Steuern und Nebenkosten, darf und muss man auf einiges hoffen.
Es ist bekannt, dass die Firma Palomar und Cynosure fusioniert haben und demnächst eine gemeinsame Firma sein werden. Neben der Alexandrit Entwicklung im PicoSure Bereich wurde bei der letzten ASLMS-Tagung in Boston auch eine Einheit der Firma Palomar gezeigt, die im Picosekundenbereich arbeiten wird.
Es handelt sich dabei um einen Nd:YAG-Laser mit 532 und 1064nrn Arbeitsbereichen. Sollte etwas bei der Tattooentfernung des Picosure übrig bleiben, so wird es dann möglicherweise dieses System sein, das in Ergänzung zum Vorherigen dann noch mehr kann.
Der offizielle Markstart des Verkaufs des PicoSure Lasers der Firma Cynosure ist die Tagung der Deutschen Dermatologischen Lasergesellschaft in Potsdam.
Beitrag vom 10.Juni 2013 von Abteilung für ästhetische und operative Medizin – Dermatologische Klinik der Ruhr-Universität im St. Josef-Hospital Bochum.
Anm.: DocTattooentfernung übernimmt keine Haftung, Gewährleistungen, noch Garantien für im Text gemachte Formulierungen und Angaben.