Strahlenschutz in der Kosmetik: Mehr Zeit für das Absolvieren notwendiger Schulungen
0 Kommentare zu Strahlenschutz in der Kosmetik: Mehr Zeit für das Absolvieren notwendiger Schulungen Das Inkrafttreten bestimmter Anforderungen der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) wird um ein Jahr vom 31. Dezember 2021 auf den 31. Dezember 2022 verschoben.