Tätowierungen bei der Bundeswehr

Ab dem 01. Februar 2014 ist in der Zentralen Dienstvorschrift A260/1 (kurz: ZDV) der Bundeswehr „das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“ neu geregelt und formuliert. „Im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr ist (und so formuliert es die Redaktion des Bundesheeres selbst) die Bundesministerin der Verteidigung dazu befugt, im Zusammenhang mit der Uniform der Soldaten auch deren Haar- und Barttracht zu regeln“.