Tätowierfarben werden regulatorisch wie Kosmetika behandelt. Aber sie landen nicht AUF der Haut, sondern IN der Haut. Dieser Unterschied hat weitreichende Konsequenzen für die Sicherheit, Regulierung und Gesundheit von Tätowierfarben.


Kosmetik-Produkte sind klassischer Weise für die Anwendung auf der Haut konzipiert. Sie werden abgewaschen, abgerieben und abgebaut. Tätowierfarben nicht. Sie werden dauerhaft in die Dermis eingebracht. Die mittlere Hautschicht, die lebt und deren Gewebezellen sich ständig erneuern.

Was dort mit Tinten-beladenen Tätowiernadeln landet, bleibt größtenteils, dank unserer Gewebezellen (Fibroblasten) und Immunzellen (Makrophagen), dauerhaft deponiert.

Genau dieser fundamentale Unterschied macht die aktuelle EU-Regulierung zum Problem. Tätowierfarben fallen nicht unter die EU-Kosmetikverordnung (1223/2009). Das hat der Gesetzgeber bewusst so entschieden.

Die Tattoo-REACH-Verordnung der ECHA, die seit Januar 2022 verbindlich gilt, regelt sie stattdessen über Anhang XVII, Eintrag 75. Das klingt doch nach einer sauberer Lösung. 

Das ist es aber nur bedingt. Denn die Verbotslisten, auf die sich die Tattoo-REACH dabei stützt, orientieren sich inhaltlich stark an Stoffen, die bereits in der Kosmetikverordnung gelistet sind. Also an Risikobewertungen, die für eine Exposition auf der Haut entwickelt wurden, nicht für eine intradermale Speicherung.

Die EU hat diesen Widerspruch auf politischer Ebene durchaus erkannt. In den deutschen Erwägungsgründen zur Verordnung wird explizit festgehalten, dass Tätowierfarben durch die Verletzung der Hautbarriere in den Körper aufgenommen werden. Regulatorisch konsequent umgesetzt wurde diese Erkenntnis bislang leider noch nicht.

Das macht die Qualität und chemische Zusammensetzung der verwendeten Pigmente daher zu einer ernsthaften Gesundheitsfrage und weniger zu einer Geschmacksfrage.

Was Tätowierfarben heutzutage genau sind und welche Feinheiten bestehen, erläutert unser Technical Advisory Board Member, Dipl.-Ing.(FH) Michael Dirks hier sehr anschaulich.

Er ist nicht nur diplomierter Chemieingenieur, Forscher und Entwickler von Tattoofarben und kosmetischen Produkten, sondern weltweit einer der wenigen Fachleute, die sich mit dem Thema Tattoopigmente bestens auskennen.

In seinem Vortrag gibt er nicht nur hörenswerte, sondern auch unterhaltsame Einblicke in die Zusammensetzung von Tätowierfarben >>


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Seit Januar 2022 regelt die REACH-Verordnung als eine der strengsten Chemikaliengesetzgebungen der Welt verbindlich, welche Stoffe in Tattoo-(und Permanent-Make-up) Farben verwendet werden dürfen. 

Über 4.000 Substanzen sind seitdem beschränkt oder verboten. Tätowierfarben betreffend bisher rund 1800. Darunter zahlreiche Pigmente und Konservierungsstoffe, die jahrelang Standard waren. 

Für Tattoo- und PMU-Artists bedeutet das konkret, wer Farben verwendet, die nicht REACH-konform sind, handelt in der EU illegal. Unabhängig davon, ob die Tätowierfarbe aus Deutschland, den USA oder anderswo herkommt. 

Die Verantwortung liegt derweil nicht nur beim Tätowierfarben-Hersteller oder Tattoo-Supply, sondern auch beim Anwender, der sich stetig informieren muss. 

Einen aktuellen Überblick über zugelassene und geprüfte Produkte bietet als Beispiel die REACH-Safe Tattoo & PMU Database der CTL Chemisch-Technologisches Laboratorium GmbH in Bielefeld (NRW).


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Gereizte Haut, Juckreiz, Ekzeme oder Schwellungen nach dem Tattoostechen sind keine Seltenheit aber sie sind auch kein normaler Zustand, den man einfach aussitzen sollte. 

Mögliche Ursachen können sein:

Allergische Reaktionen treten am häufigsten bei roten und gelben Pigmenten auf. Rote Farben auf Basis von Monoazo-Verbindungen gelten als die häufigsten Auslöser von Tattoo-Allergien. Dies auch noch Jahre nach dem Stechen.

Infektionen entstehen meist durch hygienische Mängel beim Tätowiervorgang oder in der Nachsorgephase. 

Photosensitive Reaktionen zeigen sich als Rötung oder Schwellung ausschließlich in tätowierten Bereichen nach Sonnen- oder UV-Exposition.

Granulome und Sarkoid-Reaktionen sind seltener, aber klinisch relevant und oft aufwändig zu behandeln.

Bei anhaltenden oder sich verschlechternden Symptomen hilft nur der Gang zum (Fach-)Arzt und Dermatologen und nicht zurück ins Tattoo-Studio. Eine Information an den verantwortlichen Tätowierer ist allerdings unabdingbar. Nicht um Schuld zuzuweisen, sondern weil es für andere folgende Kunden relevant sein kann.

Zuständig für die Marktüberwachung von Tätowiermitteln in Deutschland sind die Landesbehörden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert und informiert.


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REACH-konforme Tätowierfarben einzusetzen ist die rechtliche Mindestanforderung für professionelle Tattoo-Artists oder Tattoo-Studios in Europa.

Darüber hinaus gibt es für 7 EU-Länder zusätzlich noch eine länderspezifische Tätowiermittelverordnung, die es zu beachten gilt.

Wer seine Tattoo-Materialien kennt ist klar im Vorteil. Nicht nur den Produktnamen, sondern auch den Colour Index (C.I.) der enthaltenen Pigmente nebst weiteren Inhaltsstoffen. Wenn ein Lieferant das nicht transparent kommuniziert, kann das zum Problem werden.

Sehr hilfreich ist es die bei der Tattoosession verwendeten Tätowierfarben und Begleitmaterialien zu dokumentieren. Im Fall einer daraus folgenden Komplikation ist das die einzige Grundlage für eine sinnvolle medizinische/ dermatologische Abklärung.

Die meisten Tätowierfarben-Hersteller und Tattoo-Supplies informieren ihre Kunden rasch über Rückrufe. Aber für jeden Tätowierer gilt auch sich selbst über den aktuellen Stand zu informieren

Das europäische Schnellwarnsystem Safety Gate (früher RAPEX) meldet hierzu öffentlich, welche Tätowiermittel in EU-Mitgliedsstaaten auffällig geworden sind. Das Safety Gate ist hier für jeden Bürger einsehbar.