Die Laserbehandlung ist die einzige anerkannte Methode zur vollständigen Tattooentfernung. Aber nicht jeder der einen Laser bedient, ist auch ein Experte. Hier erfährst du, worauf es als Patient und als Laser-Arzt wirklich ankommt.


Die wichtigste Frage vorne weg, die sicherlich alles andere als trivial ist. In Deutschland regelt die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung (NiSV) seit Januar 2021, wer Laserbehandlungen zur Tattoo oder Permanent Make-up Entfernung an Menschen durchführen darf. 

Für approbierte Mediziner gilt dabei eine Besonderheit, die in der Praxis oft für Verwirrung sorgt. Es gibt keine staatlich ausgestellte „Fachkunde nach NiSV“ für Ärzte. Weder Gewerbeaufsichtsämter noch Landesärztekammern erteilen eine solche Anerkennung, wenn doch solche Fortbildungen natürlich mit CME-Punkten versehen werden können.

Die Bundesärztekammer hat uns hierzu auf Anfrage folgendes mitgeteilt.

BÄK-Stellungnahme zur NiSV-Fachkunde für Ärzte (Originalzitat)

Im Zuge der Überarbeitung des deutschen Strahlenschutzrechts und die hierin enthaltenen „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen“ (kurz: NISV), „hat der Gesetzgeber in der NiSV keine Erteilung von Fachkunden für Ärzte vorgesehen.

Das bedeutet, dass weder ein Gewerbeaufsichtsamt oder eine andere Behörde noch eine Landesärztekammer eine Anerkennung „Fachkunde nach NiSV“ erteilt.

Als kraft Weiterbildung qualifiziert gelten Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten und Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie. Andere Ärzte sind etwa dann hinreichend befähigt, die entsprechenden Laseranwendungen durchzuführen, wenn sie die vom Vorstand der Bundesärztekammer beschlossenen Fortbildungsmodule durchlaufen haben. Die Qualifikation kann aber auch auf andere Weise, etwa durch früher abgeleistete Weiterbildungsabschnitte, Hospitationen oder die Teilnahme an früheren oder aktuellen Fortbildungsveranstaltungen nachgewiesen sein.

Ob die notwendige Kompetenz besteht, bedarf in diesen Fällen einer Beurteilung im Einzelfall. Anhand der vom BÄK-Vorstand verabschiedeten Fortbildungsmodule kann jeder Arzt grundsätzlich selbst beurteilen, was er von den dort definierten Inhalten und Kompetenzen bereits kennt bzw. beherrscht und ob er dazu auf Verlangen entsprechende Unterlagen oder Nachweise vorlegen kann. Das kann ein Weiterbildungszeugnis, ein Hospitationsnachweis oder der Nachweis über die Teilnahme an Kursen oder bei Fortbildungsveranstaltungen sein.

Der BÄK-Vorstand hat deshalb kein Fortbildungscurriculum beschlossen, damit jeder Arzt bestehende Lücken individuell schließen kann und möglichst gering belastet wird.

Entsprechende Nachweise werden Ärzte, die keine Dermatologen oder keine Plastischen Chirurgen sind, verfügbar haben müssen, wenn die zuständige Behörde die Laserapparatur prüft und fragt, wer den Laser anwendet und wie qualifiziert der Anwender ist. Erfahrungen über Prüfungen aus anderen Bereichen zeigen, dass es hilfreich ist, wenn die Unterlagen dem Prüfungsbeamten schnell vorgelegt werden können. Das solche Prüfungen erst jetzt vermehrt einsetzen, dürfte zum einen der Pandemie geschuldet sein.

Dieses sind Laseranwendungen, welche nicht unter Arztvorbehalt stehen. Ärzte, die solche weniger gefährlichen Verfahren anwenden, benötigen dann aber ebenfalls einen über die Approbation hinausgehenden Nachweis des Kompetenzerwerbs durch ärztliche Weiterbildung oder Fortbildung. Weil die NiSV den Nachweis entweder durch Weiterbildung oder durch Fortbildung ermöglicht, kann es auch insofern nur eine einzelfallbezogene Prüfung geben.

(So schreibt es die Bundesärztekammer im ZITAT auf Anfrage)


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Ein seriöser Laser-Experte verfügt nicht nur über medizinisches Fachwissen, sondern auch über konkrete Kenntnisse in die Lasertechnologie, Pigmentchemie und Tätowierungen.

Fragen Sie Vorgespräch gerne direkt nach der zugrundliegenden Qualifikation und Erfahrung. Ein kompetenter Laserologe antwortet hierzu ohne Umschweife. 

Als kraft Weiterbildung qualifiziert gelten automatisch Fachärzte für Dermatologie sowie Fachärzte für Plastische-Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie.

Andere Ärzte oder Fachrichtungen (außer Zahn- und Tierärzte) sind nicht per se ausgeschlossen, müssen aber eine gesonderte NiSV-Fachfortbildung absolviert haben, bevor sie die gewerbliche ästhetisch-kosmetische Laserbehandlung zur Tattoo und PMU Entfernung durchführen dürfen. 


Hautuntersuchung und Beratung Foto Copyright Elenavagengeim canva for Doc Tattooentfernung 2026

Vor der ersten Laserbehandlung sollte immer eine Anamnese (Gesundheits-Check) stattfinden.

Hierbei festgestellte möglichen Vorerkrankungen, Medikamente, bekannte Allergien oder auch Ihr Hauttyp sind sind nicht nur für die Behandlungsplanung relevant, sondern können in manchen Fällen alternative Behandlungsformen priorisieren.

Wer ohne Voruntersuchung direkt mit dem Laser startet, arbeitet im Blindflug. Ein schriftliches Kostenangebot gehört zudem vor die Vertragsunterschrift und nicht dahinter.

Die Hauptkriterien für die Preisgestaltung sind Größe, Farbigkeit und Professionalität der Tätowierung sowie das eingesetzte Lasersystem.

In vielen Praxen werden kostenlose Probebehandlungen an kleinen und möglichst unauffälligen Arealen Ihrer Tätowierung oder Permanent Make-up angeboten. Dies vor allen Dingen um realistische Aussagen zu Behandlungsanzahl und den möglichen Verlauf machen zu können. Das ist ein gutes Zeichen.


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Das spielt eigentlich keine entscheidende Rolle, solange die personelle und technische Ausstattung für Ihr individuelles Tattoo stimmt und Sie sich gut aufgehoben fühlen. Wichtiger ist, wer im Notfall oder bei Fragen zur Nachsorge erreichbar ist? Das sollten Sie unbedingt vor der ersten Laser-Sitzung klären.

• man drängt Sie zur schnellen Vertrags-Unterschrift

• es gibt weder eine Anamnese noch eine Voruntersuchung

• keine klare Aufklärung über Risiken, Nebenwirkungen und für Sie relevante Nachsorge-Hinweise

• unrealistische Versprechen über die Anzahl der Laserbehandlung oder Ergebnis

• kein konkreter Ansprechpartner für Fragen oder Notfälle nach Ihrer Laserbehandlung

Wenn das Arzt-Patienten-Gespräch nicht harmonisiert, gehen Sie einfach. Die besten Entscheidungshelfer sind meist der eigene Bauch und die Nase. Hören Sie auf beide und verlassen Sie die Laserpraxis, wenn einer der beiden der Meinung ist. Niemand zwingt Sie zur Laserbehandlung.


Die NiSV stellt Ärzte vor eine praktische Herausforderung. Es gibt keine zentrale Stelle die eine „Fachkunde nach NiSV“ formal ausstellt oder anerkennt.

Die notwendige Qualifikation muss und kann im Zweifelsfall individuell nachgewiesen werden. Etwa wenn die zuständige Behörde die in der Praxis gemeldeten Lasersysteme prüft und nach deren Anwendern und Qualifikation fragt.

Als Orientierungsrahmen hat der BÄK-Vorstand Fortbildungsmodule für Lasereinrichtungen und intensive Lichtquellen verabschiedet, die definieren welche Inhalte und Kompetenzen für den sicheren Umgang mit Lasergeräten nach §5 NiSV erwartet werden.

Diese Module sind jedoch kein verpflichtendes Curriculum. Die BÄK ist nicht der einzige akzeptierte Weg zur Qualifikation.

Die Fortbildung kann sich in vielfältigen Formaten darstellen. Zum Beispiel über spezielle Workshops, Symposien, Kongresse oder andere dokumentierte Lehrformate. Vor allen Dingen unabhängig vom Veranstalter.

Entscheidend ist der Nachweis der erworbenen NiSV-Kompetenz, nicht der Stempel einer bestimmten Institution. Akzeptierte Nachweisformen sind Zeugnisse aus der ärztlichen Weiterbildung zum Facharzt, Hospitationsnachweise oder dokumentierte Kursteilnahmen.

Wer den Einstieg in die ästhetische Laser-Medizin strukturiert und akademisch fundiert angehen will, hat im deutschsprachigen Raum eine klare Adresse. Die Universität Greifswald bietet als erste Hochschule in Europa seit mehreren Jahren einen postgradualen Studiengang für Ästhetische Lasermedizin an.

Der neue internationale Weiterbildungsstudiengang wird seit Anfang 2026 mit dem Grad M.Sc. Differenzierte Ästhetische Laser- und Plasmamedizin, DALM abgeschlossen (ehemals Diploma in Aesthetic Laser Medicine (D.A.L.M.) Das DALM-Studium vermittelt neben den physikalischen und technischen Grundlagen der Laser-Technologie auch klinische Anwendung, Patientensicherheit und rechtliche Rahmenbedingungen.

Für Ärzte die nicht nur eine Nachweispflicht erfüllen, sondern wirklich Expertise aufbauen wollen, ist das DALM-Studium aktuell die umfassendste Option im deutschsprachigen Raum und darüber hinaus.


Weiterführende Informationen & Links:

  • Arztsuche – Ihre Laser- & Hautspezialisten