Gibt es Komplikationen mit Ihren Tätowierfarben?

Gereizte und juckende Haut, Ekzeme oder Ausschlag nach dem Stechen Ihrer Tätowierung sollten Sie nicht einfach unbeobachtet hinnehmen. Haben Sie den Verdacht, dass der Tätowiervorgang eine unerwünschte (Neben-)Wirkung ausgelöst hat, rät das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (kurz: BVL), einen Arzt oder Hautarzt aufzusuchen. Wir bitten Sie zudem, Ihre(n) Tätowierer(in) im Vorfeld ebenfalls zu informieren, dass mit Ihrem Tattoo eventuell etwas nicht stimmt.

Für die Einhaltung der rechtlichen Regelungen beim Einsatz von Tätowiermitteln sind in Deutschland die Hersteller oder Importeure zuständig. Die Überwachungsbehörden der Bundesländer prüfen leider selten aber stichprobenartig, ob die Tätowierfarben den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Einen Überblick über die in Deutschland zuständigen Überwachungsbehörden finden Sie auch hier: www.bvl.bund.de/kosmetikbehoerden

Seit Anfang 2022 gelten in Europa neue Vorgaben, die den Einsatz von Mitteln zum Zweck des Tätowierens regulieren und stark beschränken. Die sogenannte REACH-Verordnung der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) verbietet hierin die bisher gängigen und in Deutschland zugelassenen Tätowiermittel, soweit sie nicht den strengen REACH-Vorgaben entsprechen.

Zudem meldet das RAPEX (Rapid Exchange of Information System), ein europäisches Schnellwarnsystem für gefährliche Verbraucherprodukte, wie bei Landes- und Bundesbehörden auffällig gewordene Tätowiermittel und kommuniziert dies für jedermann einsehbar innerhalb der europäischen Staatengemeinschaft.

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nimmt vielfältige Aufgaben im Bereich der Lebensmittelsicherheit wahr. Es verfolgt das Ziel, Risiken transparenter zu kommunizieren und Risiken zu managen, bevor aus ihnen Krisen entstehen.

Rapid Exchange of Information System (RAPEX)

Das RAPEX ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.

Tätowiermittelverordnung (TätoV)

Eine im Mai 2009 in Kraft getretene Verordnung über Mittel zum Tätowieren (TätoV), die eine Liste mit bestimmten vergleichbaren Stoffen und Zubereitungen aus Stoffen der Farbstoffe enthält, die in Deutschland beim Tätowieren nicht verwendet werden dürfen.

REACH-Verordnung

Die seit Anfang 2022 in Kraft getretene TATTOO-REACH, ist eine europaweit geltende Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend Stoffe in Tätowierfarben oder Permanent-Make-up.

Safer Tattoo (Verbraucherschutz /BMEL)

Ein Tattoo ist nicht nur ein kleines Abenteuer. Beim Tätowieren kann einiges schiefgehen. Je mehr Sie über die möglichen Risiken wissen, desto besser. Hier finden Sie alle Informationen zur Safer-Tattoo Kampagne des BMEL , worauf Sie vor Ihrer Tätowierung achten sollten..

CTL-Tattoo Laboratorium

Tattoo- und Permanent Make-Up Daten-Bank für Produkte, die entweder den Vorgaben der ResAP(2008)1 oder der neuen EU REACH Verordnung nach Prüfung durch CLT-Bielefeld entsprechen.