Gibt es Komplikationen mit Ihren Tätowierfarben?
Gereizte und juckende Haut, Ekzeme oder Ausschlag nach dem Stechen Ihrer Tätowierung sollten Sie nicht einfach unbeobachtet hinnehmen. Haben Sie den Verdacht, dass der Tätowiervorgang eine unerwünschte (Neben-)Wirkung ausgelöst hat, rät das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (kurz: BVL), einen Arzt oder Hautarzt aufzusuchen. Wir bitten Sie zudem, Ihre(n) Tätowierer(in) im Vorfeld ebenfalls zu informieren, dass mit Ihrem Tattoo eventuell etwas nicht stimmt.
Für die Einhaltung der rechtlichen Regelungen beim Einsatz von Tätowiermitteln sind in Deutschland die Hersteller oder Importeure zuständig. Die Überwachungsbehörden der Bundesländer prüfen leider selten aber stichprobenartig, ob die Tätowierfarben den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Einen Überblick über die in Deutschland zuständigen Überwachungsbehörden finden Sie auch hier: www.bvl.bund.de/kosmetikbehoerden
Seit Anfang 2022 gelten in Europa neue Vorgaben, die den Einsatz von Mitteln zum Zweck des Tätowierens regulieren und stark beschränken. Die sogenannte REACH-Verordnung der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) verbietet hierin die bisher gängigen und in Deutschland zugelassenen Tätowiermittel, soweit sie nicht den strengen REACH-Vorgaben entsprechen.
Zudem meldet das RAPEX (Rapid Exchange of Information System), ein europäisches Schnellwarnsystem für gefährliche Verbraucherprodukte, wie bei Landes- und Bundesbehörden auffällig gewordene Tätowiermittel und kommuniziert dies für jedermann einsehbar innerhalb der europäischen Staatengemeinschaft.