Die Laserbehandlung hat sich mittlerweile seit Jahrzehnten als beste Methode bewährt, Tattoo-Träger von ihren unliebsam gewordenen Hautverzierungen zu befreien oder zu verändern.
Zum Einsatz kommen hierbei verschiedene Lasersysteme, wie z.B. gütegeschaltete (Q-switched) Rubin-, Nd:YAG-, Alexandrit-, Erbium- oder CO2-, Nano- oder Pico-Lasersysteme. In der Behandlungstherapie von Tätowierungen und Pigmenten in der Haut, arbeiten qualitativ hochwertige und energiereiche Laser sauber und sicher. Sie sorgen bei korrekter Anwendung für ein optimales Behandlungsergebnis.
Der Markt für diese Lasersysteme ist für viele Anwender, durch die Masse an Angeboten aus In- und vor allen Dingen dem Ausland, extrem aufwändig zu durchblicken. Nicht nur an EU-Konformitätserklärungen / CE-Zertifizierungen wird gerne mal gemauschelt. Zum Teil sind Laser-Parameter- und Energieleistungen geschönt oder gleich frei erfunden.
Dies ist seit Mai 2017 mit der in Kraft getretenen und EU-weit geltenden Medical Device Regulation (MDR) rechtlich reguliert. Die europäische Medizinprodukte-Verordnung ist nun mit einem deutlich schärferen Rechtsrahmen und Bußgeldern ausgestattet.
Für Hersteller von bereits zugelassenen Medizinprodukten gilt laut MDR seither noch eine Übergangsfrist von drei Jahren bis zum 26. Mai 2020 (verschoben auf 2021). Für manche Hersteller sieht die MDR eine Verlängerung der Frist vor, die noch eine Übergangszeit für Produktneuentwicklungen bis zu maximal vier Jahren nach Geltungsbeginn beinhalten. Für die Verlängerung dieser Übergangsfrist gelten zusätzliche Anforderungen.
Wer hierzu genauere Auskünfte benötigt, dem empfehlen wir neben dem TÜV-SÜD und TÜV-Rheinland für die Online-Abfrage von zertifizierten Produkten, den Kontakt zum Johner Institut, die beratend und ausführlich zu ihren Themengebieten Stellung beziehen.
Ansonsten gilt von unserer Seite die Empfehlung: „AUGEN AUF BEIM LASERKAUF!“ Fragen Sie uns gerne!