Tipps zur Laserbehandlung
Wie findet man einen Experten für meine Laser-Tattooentfernung?
Für diese und weitere Fragen haben wir für Sie in unserer Check-Liste ein paar nützliche Tipps zusammen gefasst.
> Fachliche Qualifikation / NiSV-Fachkunde für Ärzte und MFAs
Im Allgemeinen verfügt ein Experte über detailliertes Sach- und Fachkundewissen und umfangreiche Erfahrung zu seinem Fachgebiet.
Bei der Laser-Tattooentfernung sollte sich dies nicht nur auf den medizinischen Teil der Dermatologie beschränken, sondern ebenfalls die Sachkunde über Lasertechniken und -anwendungen und die Fachkunde zu Tätowierungen und Pigmenten abdecken.
Im Zuge der Überarbeitung des deutschen Strahlenschutzrechts und die hierin enthaltenen „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen“ (kurz: NISV), „hat der Gesetzgeber in der NiSV keine Erteilung von Fachkunden für Ärzte vorgesehen.
Das bedeutet, dass weder ein Gewerbeaufsichtsamt oder eine andere Behörde noch eine Landesärztekammer eine Anerkennung „Fachkunde nach NiSV“ erteilt.
Als kraft Weiterbildung qualifiziert gelten Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten und Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie. Andere Ärzte sind etwa dann hinreichend befähigt, die entsprechenden Laseranwendungen durchzuführen, wenn sie die vom Vorstand der Bundesärztekammer beschlossenen Fortbildungsmodule durchlaufen haben. Die Qualifikation kann aber auch auf andere Weise, etwa durch früher abgeleistete Weiterbildungsabschnitte, Hospitationen oder die Teilnahme an früheren oder aktuellen Fortbildungsveranstaltungen nachgewiesen sein.
Ob die notwendige Kompetenz besteht, bedarf in diesen Fällen einer Beurteilung im Einzelfall. Anhand der vom BÄK-Vorstand verabschiedeten Fortbildungsmodule kann jeder Arzt grundsätzlich selbst beurteilen, was er von den dort definierten Inhalten und Kompetenzen bereits kennt bzw. beherrscht und ob er dazu auf Verlangen entsprechende Unterlagen oder Nachweise vorlegen kann. Das kann ein Weiterbildungszeugnis, ein Hospitationsnachweis oder der Nachweis über die Teilnahme an Kursen oder bei Fortbildungsveranstaltungen sein.
Der BÄK-Vorstand hat deshalb kein Fortbildungscurriculum beschlossen, damit jeder Arzt bestehende Lücken individuell schließen kann und möglichst gering belastet wird.
Entsprechende Nachweise werden Ärzte, die keine Dermatologen oder keine Plastischen Chirurgen sind, verfügbar haben müssen, wenn die zuständige Behörde die Laserapparatur prüft und fragt, wer den Laser anwendet und wie qualifiziert der Anwender ist. Erfahrungen über Prüfungen aus anderen Bereichen zeigen, dass es hilfreich ist, wenn die Unterlagen dem Prüfungsbeamten schnell vorgelegt werden können. Das solche Prüfungen erst jetzt vermehrt einsetzen, dürfte zum einen der Pandemie geschuldet sein.
Dieses sind Laseranwendungen, welche nicht unter Arztvorbehalt stehen. Ärzte, die solche weniger gefährlichen Verfahren anwenden, benötigen dann aber ebenfalls einen über die Approbation hinausgehenden Nachweis des Kompetenzerwerbs durch ärztliche Weiterbildung oder Fortbildung. Weil die NiSV den Nachweis entweder durch Weiterbildung oder durch Fortbildung ermöglicht, kann es auch insofern nur eine einzelfallbezogene Prüfung geben.„
(So schreibt es die Bundesärztekammer im ZITAT auf Anfrage)
> Beratungsgespräch und Untersuchung
Bevor mit der Laserbehandlung begonnen wird, sollte Ihnen ein Kostenüberblick (Angebot) vorliegen und zwar noch bevor Sie einen Behandlungsvertrag unterschreiben. In den meisten Fällen ist es so, dass die Größe und Professionalität Ihrer Tätowierung die ausschlaggebenden Kriterien für die Preisgestaltung sind.
Hinzu kommen weitere Kostenfaktoren, bis hin zur Auswahl des Lasersystems, das oftmals extrem hohe Anschaffungskosten beinhaltet.
Hilfreich ist es, die Tätowierung bzw. das zu behandelnde Hautareal auszumessen. In vielen Fällen werden zudem kostenlose Probebehandlungen an kleinen unscheinbaren Stellen Ihrer Tätowierung durchgeführt, um konkretere Aussagen zu Behandlungsanzahl und -verlauf zu prognostizieren.
Achten Sie drauf, dass Sie nie zu einer Vertragsunterschrift gedrängt werden.
> Zur Laserbehandlung in die Klinik oder in die Praxis
Das spielt eigentlich keine Rolle, solange die personelle und räumliche Ausstattung den Anforderungen einer qualitativ hochwertigen und kompetenten Laserbehandlung entspricht. Wichtig hierbei ist für Sie zu erfragen, an wen Sie sich in Notfällen oder Fragen zur Nachsorge wenden können.
> Wann man misstrauisch werden sollte
Der beste Entscheidungshelfer ist meist der eigene Bauch. Hören Sie auf ihn und verlassen Sie die Laserpraxis, wenn er der Meinung ist. Niemand zwingt Sie zur Laserbehandlung.
Achten Sie drauf, ob im Beratungsgespräch auf all Ihre Fragen eingegangen wurde, Sie über mögliche Risiken, Nebenwirkungen und Nachsorge aufgeklärt, und ob eine Voruntersuchung bzw. Anamnese durchgeführt wurde.
Weitere nützliche Informationen & Links:
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung der ärztlichen Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland.
Hygiene in der Arztpraxis: Aktualisierter Leitfaden der KBV
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat dieses Jahr eine Neuauflage des Hygieneleitfadens für Arztpraxen veröffentlicht.
Diploma in Aesthetic Laser Medicine (D.A.L.M.-Studium)
Die Universität Greifswald bietet als erste Hochschule in Europa einen postgradualen Studiengang für Ästhetische Lasermedizin an. Der internationale Weiterbildungsstudiengang wird mit dem Grad Diploma in Aesthetic Laser Medicine, D.A.L.M. abgeschlossen.