Kosten für eine Laser – Tattooentfernung

Individuelle Preise für individuelle Beratung und Behandlung!


Wie viel eine Tattooentfernung kostet, hängt u.a. von folgenden Faktoren ab:

> Art und Weise der Tätowierung (Profi-, Laien-, Unfall-Tattoo oder PMU)

> Alter der Tätowierung

> Größe der Tätowierung

> Körperstelle der Tätowierung

> Art und Farbe der Tätowiermittel

> Menge der eingebrachten Tätowiermittel

> Haut-Typ (nach Fitzpatrick Typ I-VI und/ oder Kirby-Desai Skala)

> körperliche Konstitution (für den Farbabbau)

> Auswahl des (Pico-/ Nano-) Nd:YAG-, Alexandrit-, Rubin-Lasersystems

Kosten der Tattooentfernung Foto: Mel Riot by Manu Wolf for DocTattooentfernung 2019

Jede Tattooentfernung ist so individuell, wie das Tattoo-Motiv und sein Tattoo-Träger oder -Trägerin!

Jede Tattooentfernung ist in ihrer Form und Ablauf einzigartig. Genau wie jede Tätowierung, die Art des Stechens, die Farbgebung, das Alter, die Größe und Ihre eigene körperliche Konstitution für den Farbabbau und den Heilungsprozess. Bevor der Laserologe/ die Laserologin mit der Lasertherapie beginnt, erhalten Sie ein persönliches Beratungsgespräch, bei dem auch ein kleines Tattoo-Areal zur Probe behandelt werden sollte. Beratung und Probebehandlung kosten i.d.R. ab 25 Euro aufwärts und werden von vielen aber nicht allen Anbietern mit dem Behandlungspreis verrechnet. Hierin enthalten ist oft auch die Auswertung der vorab zugehörigen Anamnese (Gesundheits-Historie). Kurz darauf kann der Arzt ungefähr einschätzen, wie viele Behandlungswiederholungen ca. für eine komplette Entfernung der Tätowierung veranschlagt werden.

Daraufhin erstellt der Arzt ein individuelles und persönliches Angebot für Sie. Dieses beinhalten u.a. diagnostische und therapeutische Maßnahmen und Leistungen. Diese werden i.d.R. ohne medizinische Notwendigkeit und daher auf Ihren eigenen Wunsch hin vom Arzt durchgeführt und vor allen Dingen auch berechnet.

Die Kosten werden von Krankenkassen für die gewerbliche ästhetisch-kosmetische Laserbehandlung zur Tattoo-, Permanent Make-up oder Pigmententfernung i.d.R. nicht übernommen. Es sei denn, es liegen medizinische Gründe vor, wie etwa bei einer allergischen Reaktion auf ein Tätowiermittel, eine Entzündung oder Infektion oder weitere mit dem Tattoo verbundene gesundheitliche Beschwerden. Hier sieht der Gesetzestext mittlerweile teils eine Beteiligung am Kostenaufwand durch den Krankenversicherten vor.

Wichtig zu wissen:

Es handelt sich bei der Tattooentfernung um eine sinnvolle und seriöse, vom Arzt erbrachte Leistung, die Sie sich individuell leisten wollen!

Räumen Sie sich im Zweifel selber 24 Stunden Bedenkzeit ein und schauen Sie nach alternativen Angeboten. Bedenken Sie dabei bitte, dass nicht der Preis ausschlaggebend ist, sondern die Leistung. 

Know-how und Qualität einer professionellen Lasertherapie sollten dabei unbedingte Grundlagen einer Entscheidungsfindung für Sie sein. (Die Kosten richten sich i.d.R. nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ))

Möchten Sie sich umfangreich zum Thema „Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) beraten lassen? Dann empfehlen wir Ihnen den IGeL-Monitor, dessen Initiator und Auftraggeber der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) ist. Dieser wird von einem Team erstellt, dass sich der Evidenzbasierten Medizin verpflichtet hat (EbM, d.h. „auf Beweismaterial gestützte Heilkunde“).

Preis- und Behandlungsbeispiele für Laser-Tattooentfernungen finden Sie bei uns hier >> 

Lassen Sie sich vom Dermatologen/ Laserologen in Ihrer Nähe zur Behandlung und den Kosten individuell beraten. Vereinbaren Sie gerne einen Termin.