Bund und Länder haben am 04. März beschlossen, die aktuell geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 28. März 2021 zu verlängern. In ihrem Beschluss betonen Bund und Länder, dass die Kontaktvermeidung das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie bleibt.
Wie der Bundesverband Tattoo e.V. auf seiner Website an seine Mitglieder schreibt, erging am 4. März 2021 der Beschluss aus der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, dass körpernahe Dienstleistungen ab dem 08.03.2021 mit entsprechendem Hygienekonzept wieder öffnen dürfen.
In diesem Beschluss heißt es auf der Seite 7 unter Punkt 5:
Darüber hinaus können ebenfalls die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen, wobei für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen, bei denen -wie bei Kosmetik oder Rasur- nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung ist
Doch gleichzeitig empfiehlt der BVT e.V. auch, vor einer verbindlichen Terminvereinbarung mit Studio-Kunden, die Veröffentlichung der Corona-Verordnung des jeweiligen eigenen Bundeslandes abzuwarten.
Diese wurden nun auch veröffentlicht und sind in einer unverbindlichen Zusammenfassung u.a. bei Feelfarbig.com zu finden.
Quelle: https://feelfarbig.com/news/tattoo-studios-im-lockdown/
Zudem muss darauf geachtet werden, dass laut Bundesregierung eine “Notbremse” in die Landesverordnungen eingeführt wird. Sollte die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis drei Tage lang die Grenze von 100 überschreiten, werden alle Lockerungen vorübergehend wieder rückgängig gemacht.
Die geltenden Maßnahmen wurden also bis auf Weiteres bis zum 28. März 2021 verlängert – gleichzeitig beginnt man aber mit einer schrittweisen Öffnungen. Schnelltests sollen dabei helfen das Pandemie-Geschehen zu kontrollieren und positiv zu beeinflussen.
Bayern bricht aus der Bund-Länder-Vereinbarung bis dato leider aus. Tattoo-Studios bleiben im Freistaat leider zu!
Die Details dazu sind in der kürzlich veröffentlichten Verordnung unter § 12 Abs. 2 nachzulesen. Genaue Informationen, wann es Tattoo-Studios erlaubt werden könnte, sind derzeit weder uns noch dem BVT e.V. bekannt. Auch Kosmetikstudios sind davon betroffen. Das Bayerische Gesundheitsministerium hat „Permanent-Make-up Studios“ in seine Negativliste der untersagten Dienstleistungen aufgenommen. Daraus resultieren wir, dass nun Permanent-Make-up neben Tätowierungen entgegen der ersten Festlegung des Ministeriums nicht mehr erlaubt sind. Die Verordnung finden Sie u.a. hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-171/ |