Am 01.01.2021 tritt mit der NiSV (Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen) in Kraft. Mit ihr dann auch der in §5 Satz 2 festgelegte Arztvorbehalt vor der Laser Tattoo und Permanent Make-up Entfernung
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