Das Inkrafttreten bestimmter Anforderungen der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) wird um ein Jahr vom 31. Dezember 2021 auf den 31. Dezember 2022 verschoben.
Am 25. März 2020 hat das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) gemeinsam mit dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Vertretern der Gewerbetreibenden, Industrie und Verbänden die Anforderungen an den Erwerb der Fachkunderichtlinie nach NiSV erarbeitet. Diese Fachkunderichtlinie wurde als „Gemeinsame Richtlinie des Bundes und der Länder“ (mit der bisherigen Ausnahme des Landes […]