NISV Fachkunde Anforderungen für Ärzte – eine Empfehlung

NISV Fachkunde Anforderungen für Ärzte – eine Empfehlung
Info Laser Weiterbildung

Am 1. Januar 2021 ist die NiSV (Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen) in Kraft getreten. Hiermit wird der Einsatz optischer Strahlungsquellen, Ultraschall, elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Systeme zu gewerblich ästhetisch-kosmetischen Behandlungen erstmals geregelt.

Seit Anfang des Jahres dürfen viele der seit Jahrzehnten in der gewerblichen ästhetisch-kosmetischen Anwendung befindlichen Geräte nur noch verwendet werden, wenn hierfür ein qualifizierter Fachkunde-Nachweis vorliegt. Dieser muss über Fortbildungen und Fachkunde-Seminare bis zum 31. Dezember 2021 erworben werden. Einige wenige dieser Anwendungen sind zudem nur noch Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. 

Anforderungen für Nicht-Dermatologen

Die drei dermatologischen Fachverbände, darunter die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) und der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD), haben unter der Federführung der Deutschen Gesellschaft für Lasertherapie (DDL) und Unterstützung durch die Deutsche Dermatologische Akademie (DDA), die Deutsche Gesellschaft für Dermatochirurgie (DGDC) und der Deutschen Gesellschaft für Lasermedizin (DGLM) nun Anforderungen für Nicht-Dermatologen zum Erwerb dieser Fachkunde für Lasertherapie formuliert. Mit dieser Empfehlung richten sie sich an die Leiterin des Ressorts Fortbildung der Landesärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL).

Laseranwendungen, wie beispielsweise das Entfernen von Tätowierungen und Permanent Make-up, haben nach BMU- Umfragen Nebenwirkungen bei der Anwendung optischer Strahlung in der Kosmetik. Daher sollen sie seit Anfang 2021 nur durch approbierte Ärztinnen und Ärzten (auch ausserhalb der Dermatologie) mit einer entsprechenden Fachkunde nach NiSV durchgeführt werden.

Spezielle Anforderungen sind bis hierin nicht formuliert

Die Anforderungen zum Erwerb der allgemeinen und speziellen Fachkunde nach NiSV durch Dermatologen und Ärzte ohne Facharzt-Kompetenz „Haut und Geschlechtskrankheiten“, sind bisher nicht spezifiziert. Sie verweisen in der NiSV nur auf eine geeignete Fort- und Weiterbildung.

Auf Anfrage der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL, der KVWL und in Abstimmung mit den o.g. Fachgesellschaften mit Bezug zu Laseranwendungen an der Haut, wurde federführend durch die DDL ein Entwurf erarbeitet. „Mit diesem soll durch eine abgestimmte, ausgewogene und anwendungsbezogene Ausbildung eine qualitätsgesicherte und den fachärztlichen Standard abgebildete ärztliche Fortbildung nach NiSV in vertretbarer Zeit möglich werden.“(Zitat)

Die gesamte Empfehlung der dermatologischen und interdisziplinären Fachverbände finden Sie hier >>

Anmerkung

Was uns vor allen Dingen als juristische Laien bei dieser Empfehlung ein wenig wundert, sind mehrere Dinge:

1.) In der NiS-Verordnung geht es vor allen Dingen um die gewerblich ästhetisch-kosmetische Geräte-Anwendung ausserhalb der Heilkunde.

Die Fachkunde-Empfehlung der Derma-Verbände bezieht aber vor allen Dingen heilkundliche Behandlungen in ihr Empfehlungsschreiben mit ein. Diese geht über Anwendungen zur z.B. Tattoo- und Permanent Make-up Entfernung, Faltenbehandlung oder Laser-Haarentfernung weit hinaus.

Tipp: Unbedingt mal die (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä 1997) zur Hand nehmen. Gerade in Bezug auf gewerbliche Tätigkeiten, auf die sich vor allen Dingen die NISV bezieht!!

2.) Nach erfolgreicher Absolvierung der 5 Fachkunde-Module mit insgesamt 146 Lerneinheiten (á 45 Minuten) und 500 Laserbehandlungen, ist dann jede Arztgruppe außerhalb der Dermatologie so fit in der Anwendung, dass quasi alle erlernten Anwendungen für diesen Facharztbereich übernommen werden können?

(…) Zitat: „Fachkunde Optische Strahlung Modul II B (20LE)
  • Therapie von aktinischen Keratosen und hypertrophen Anteilen von Basalzellkarzinomen
  • Koagulation von Tumorgewebe wie z.B. Basalzellkarzinome
  • Therapie der Feldkanzerisierung, von Narben, malignen und praemalignen Tumoren, Warzen, der Onychomykose, der Alopezie, der Akne und anderen Konditionen mit Laser oder in Kombination mit dem laser-assistieren Drug-delivery oder der Kryo-Laser-Chemotherapie oder weiteren Systemen (Farbstofflaser, nicht-ablativ fraktionale Laser) oder der photodynamischen Therapie im Sinne einer Hybridbehandlung in Abhängigkeit von der Lokalisation, des Geschlechtes, des Alters und des Hautzustandes unter besonderer Berücksichtigung des Ausschlusses von Kontraindikation (Plattenepithelkarzinom, Melanom ggf. amelanotisch), der spezifischen Aufklärung, Einwilligung, Prae- und Postmedikation, des Schmerzmanagement und der Beherrschung von Komplikationen und Nebenwirkungen und der onkologischen Nachsorge. (…)“

3.) Das BAG in der Schweiz hat für ihre mit der NiSV vergleichbaren Verordnungsgebung NiSSG eine schlüssigere Variante für Anwender gefunden. Fachkunde-Ausbildung je nach Anwendungsgebiet und gerätebezogen. Das wäre nicht nur billiger, sondern auch effizienter für alle Beteiligten. Vielleicht sollte man von Deutschland aus mal einen Blick darauf werfen!?

4.) Was unserer Meinung nach mal wieder vollkommen fehlt, ist die Einbeziehung von Facharzt-Gruppen, wie Zahnarzt und Augenarzt und wer ansonsten noch gewerbliche Leistungen in seinem Bereich mit den NISV relevanten Gerätschaften bereits anbietet.

5.) Wie werden eigentlich die Fachärzte Dermatologie und Venerologie und Dermatochirurgie, ff. verbindlich fortgebildet bei der Anwendung optischer Strahlung? Bestandteil der Facharztweiterbildung ist es unseres Wissens nach nicht und lediglich die gerätespezifische Einweisung käme hier zum Tragen. Diese gilt aber für alle Anwender auch ausserhalb der NiSV. Eine Vielzahl von Dermatologen will zudem die Laseranwendung gar nicht mit in ihr Leistungsportfolio aufnehmen. Und wie wird mit dem in der NiSV erwähnten medizinischen Hilfspersonal umgegangen an das bis dato so manche Anwendung noch delegiert wird?