Augen auf beim Schutzmasken Kauf und Verkauf

Augen auf beim Schutzmasken Kauf und Verkauf
Gesundheit Info Wissenswertes

Im Zuge der aktuellen und weltweiten SARS-CoV-2 / Covid-19 Pandemie, dürfte mittlerweile jedem deutlich geworden sein, dass es neben vielen Verlierern auch zahlreiche Profiteure während dieser gesundheitlichen Katastrophe gibt. Platz 1 im internationalen Ranking werden sicherlich (oder hoffentlich) diejenigen einnehmen, die als erste einen wirkungsvollen Impfstoff auf den Markt bringen und jene vom aktuellen Platz verdrängen, die in kürzester Zeit ausreichend Schutzmasken, Schutzausrüstungen und Desinfektionsmittel produzieren und liefern können und konnten.

Die starke Nachfrage nach geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Mund-Nase-Bedeckung (DIY- oder Community-Maske), medizinischen Gesichtsmasken (MNS-Maske Typ II IIR gemäß Norm) und Partikel filtrierenden Halbmasken (N95, KN95, FFP1, FFP2, oder FFP3 – Maske), sorgte in letzter Zeit für eine Überschwemmung des Marktes gerade im Online-Handel. Dazu findet man Angebote von Großmengen nicht nur bei Online-Auktions-Plattformen, sondern auch in Social-Media-Kanälen aller Art.

Doch Vorsicht auch beim Schutzmasken Verkauf

Treibt solch massive weltweite Nachfrage nach geeigneten Schutzmasken nicht nur die Preise in absurde Sphären, sondern auch den ein oder anderen gewieften Händler mit Werbeaussagen und Produkten vor seine Höhle, die vom Verbraucher mit äußerster Vorsicht zu genießen sein sollten.

Zuständige Marktüberwachungsbehörden gehen ihrer Erfahrung nach davon aus, dass bis zu 90% im Bereich „filtrierende Schutzmasken“ nicht den veranschlagten Standard erfüllen. Produktzertifikate werden gefälscht, Produkte falsch beworben oder notwendige Unterlagen liegen erst gar nicht vor.

Oliver Eiben, Rechtsanwalt und Partner bei Rieck & Partner Hamburg – Kanzlei für Urheber- und Medienrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht hat zum Thema „Verkauf von FFP2, KN95, N95 & Co. – Vorsicht bei Werbung für Schutzmasken und Persönliche Schutzausrüstung (PSA) einen lesenswerten Beitrag auf die Kanzlei-Website gestellt.

Neben der persönlichen Erfahrung mit Schutzausrüstung, Desinfektionsmitteln & Co., gibt der Beitrag auch einen knappen Überblick zur Rechtslage rund um die Anwendung, Inverkehrbringung und Dokumentationspflichten.

DiY Mund-Nase-Bedeckung Stoff

Der Maskentyp und seine Eigenschaften – eine Empfehlungen des BfArM

Da sich diese Masken grundsätzlich in ihrem Zweck und damit auch in ihren Schutz- und sonstigen Leistungsmerkmalen unterscheiden, möchten wir im Folgenden auf die Seite des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hinweisen.

Finden Sie hier eine Auflistung zur Verwendung von Mund–Nasen-Bedeckungen (z.B. selbst hergestellten Masken, „Community- oder DIY-Masken“), medizinischen Gesichtsmasken sowie partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP1, FFP2 und FFP3) im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19)

Quellen & weiterführende Links:

Rieck & Partner Rechtsanwälte, Herr RA Oliver Eiben https://rieck-partner.de/verwaltungsrecht/verkauf-von-ffp2-kn95-n95-co-vorsicht-bei-werbung-fur-schutzmasken-und-personliche-schutzausruestung-psa.html

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html