Das Inkrafttreten bestimmter Anforderungen der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) wird um ein Jahr vom 31. Dezember 2021 auf den 31. Dezember 2022 verschoben.
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe).