Seit Anfang des Jahres dürfen viele der seit Jahrzehnten in der gewerblichen ästhetisch-kosmetischen Anwendung befindlichen Geräte nur noch verwendet werden, wenn hierfür ein qualifizierter Fachkunde-Nachweis vorliegt. Dieser muss über Fortbildungen und Fachkunde-Seminare bis zum 31. Dezember 2021 erworben werden. Einige wenige dieser Anwendungen sind zudem nur noch Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Es geht in die nächste Runde zur Rettung der beiden Tattoo-Pigmente Blue 15:3 und Green 7. Hierfür wird jede Hilfe benötigt. Von jedem/-er Einzelnen!!!