Das Knast-Tattoo soll weg! Good vs. Evil

Das Knast-Tattoo soll weg! Good vs. Evil
Tätowierung Tattooentfernung

In NRW können sich Häftlinge im Rahmen der Resozialisierungsmaßnahme von ihrem Knast-Tattoo trennen und das per Laser. Naturgemäß erregt das konservative Geister, die den Steuergroschen ihrer Wähler im Auge haben (Vorsicht, Wähler!).  Nun ist es kein Geheimnis, dass ein Spinnennetz am Hals, ein paar Tattoo-Tränen auf dem Jochbein oder die drei Punkte zwischen Daumen und Zeigefinger nicht hilfreich bei der Jobsuche sind. Wer es sinnvoll findet, dass ehemalige Straftäter auch nur den Hauch einer Chance haben nach ihrer abgeleisteten Haftstrafe neu anzufangen, kann Als Häftling in NRW die gewünschte Entfernung von Knast-Tattoos nicht ablehnen.

Die Laser-Tattooentfernung gilt unter medizinischen Gesichtspunkten als »kosmetische« Behandlung. Sie ist medizinisch nicht notwendig, weil der Tätowierte (soweit man heute weiß) keinen physiologischen Schaden durch die Tätowierung davonträgt. Außerdem mag man einwenden. Die illegale Tätowierei im Knast mit Instrumenten und Farben aus Ruß, Duschgel, Marmelade (und nicht mit geprüften Tattoo-Mitteln) sei selbst verschuldet. Dann müsse man auch mit den Konsequenzen leben. Wenn nun Kritiker damit argumentieren, die Tattooentfernung stehe den Häftlingen nicht zu, weil es sich um einen kosmetischen Eingriff handele, übersehen sie, dass das Gefängnis eine Institution ist, die einem sozialen Zweck dient. Wer sich eines Verbrechens schuldigt macht, wird mit einer sozialen Maßnahme bestraft. Zum Beispiel mit Freiheitsentzug – eingeschränkte Grundrechte für eine bestimmte Zeit als Alternative zum rächenden Faustrecht. Ist die Zeit abgesessen, ist das »Sozialkonto« sozusagen wieder im Gleichgewicht – zumindest für die Justiz.

So schwer das auch einzusehen ist. Die strafende Gesellschaft muss dafür Sorge tragen, dass der soziale Kontostand eben auch bei den ehemaligen Gefangenen ausgeglichen ist. Eine Bestrafung über das Ausmaß des Richterspruchs hinaus läuft dem Sinn der Strafe zuwider. Ewige Verdammnis für den Missetäter gibt es hier nicht – Deutschland ist kein Gottesstaat.

Das Kostenargument wird gerne ins Feld geführt – es gäbe ja Alternativen.

Dabei wird übersehen, dass nur in Bekleidung sichtbare Stellen, also Hände, Gesicht und Hals, auf Staatskosten gelasert werden. Außerdem ist es höchst zweifelhaft, ob die althergebrachten chirurgischen Methoden unter dem Strich billiger sind als die Behandlung mit dem Laser. Abgesehen davon wären Narben an sichtbaren Körperstellen auch nicht gerade eine Jobempfehlung. Überhaupt greift das Kostenargument hier zu kurz. Bestrafen und Resozialisieren kostet immer Geld. Vor allem kann eine Resozialisierung – und hier geht es z. T. um kostspielige Berufsausbildungen hinter Gittern – an einem Hautbildchen scheitern. Das wäre ein langer Anlauf mit einem verhunzten Absprung.